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Montag
13.06.2022

TV / Radio

Zu kurz gedacht: Folgt man der Logik der Redaktion, kann das kostbare Gut der «Ausgewogenheit» über eine gewisse Zeitspanne hergestellt werden. (Bild Screenshot SRF)

Zu kurz gedacht: Folgt man der Logik der Redaktion, kann das kostbare Gut der «Ausgewogenheit» über eine gewisse Zeitspanne hergestellt werden. (Bild Screenshot SRF)

Rüffel für die «Tagesschau»: Die Nachrichtensendung hat die Sicht der Mieter privilegiert. Die Hauseigentümer hatten das Nachsehen.

Gemäss einer Studie des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) bezahlten Schweizerinnen und Schweizer seit 2006 78 Milliarden zu viel an Mieten. Über die Studie berichtete die «Tagesschau» am 27. Februar. 

Gut zwei Wochen später berichtete die gleiche Sendung über die Forderung der SP, einen runden Tisch mit verschiedenen Branchenvertreter- und Sozialpartnern einzuberufen. 

Diese «Tagesschau»-Ausgabe empfand der Hauseigentümerverband (HEV) als unausgewogen. In seinem Schreiben an die SRF-Ombudsleute monierte er, dass vor der SRF-Kamera nur die SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer zu Wort gekommen sei. Weiter werde ein Statement der Raiffeisenbank zitiert. 

Die Haltung der kritisierten Hauseigentümer aber käme nur in einem kurzen und inhaltlich irreführenden Nebensatz zum Ausdruck, nämlich dass der HEV die Zahlen der besagten Studie bestreite. Dabei sei der Verband mit mehreren Punkten der Studie nicht einverstanden. 

Die «Tagesschau»-Redaktion zog sich auf den Standpunkt zurück, dass sie in der Sendung vom 27. Februar bereits ausführlich über die Studie berichtet habe. Dort käme auch der Direktor des HEV Schweiz, Markus Meier, nebst der Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, Natalie Imboden, ausführlich zu Wort. 

Im Beitrag vom 16. März sei es dann um die politischen Konsequenzen gegangen, welche eine Bundesratspartei aus der Studie zöge. Ein «Tagesschau»-Beitrag von zwei Minuten könne nicht nochmals eine Grundsatzdebatte abbilden. 

Folgt man der Argumentation der Redaktion, kann das kostbare Gut der «Ausgewogenheit» also über eine gewisse Zeitspanne hergestellt werden. Ein Thema muss demnach über mehrere, verschiedene Berichte ganzheitlich abgebildet werden.

Dieser Logik konnten die Ombudsleute nicht folgen. Gerade weil es um die politischen Folgerungen gegangen sei, sei besondere Vorsicht geboten gewesen: «Wenn explizit gefordert wird, dass die Sozialpartner sich zusammensetzen sollen, dann ist es gerade aus politischer Perspektive unabdingbar, dass der wichtigste Sozialpartner neben dem Mieterinnen- und Mieterverband, nämlich der Hauseigentümerverband, ausführlicher zu Wort kommt als nur mit der indirekten Aussage, der HEV bestreite die Zahlen», heisst es in der Stellungnahme.

Die «Tagesschaut» hat demnach das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Artikel 4 des RTVG verletzt.