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Montag
14.12.2020

TV / Radio

Moderator Bornhäusser (r.) lässt Ueli Vischer kaum zu Wort kommen....    (Bild: Telebasel)

Moderator Bornhäusser (r.) lässt Ueli Vischer kaum zu Wort kommen.... (Bild: Telebasel)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen eine umstrittene Sendung von Telebasel abgewiesen. Das Publikum konnte sich trotz Missachtung journalistischer Sorgfaltspflichten eine eigene Meinung bilden.

In der Sendung «Talk» vom 22. April 2020 begrüsste der damalige Geschäftsführer von Telebasel den Verwaltungsratspräsidenten der MCH Group Ueli Vischer zum Gespräch. Dabei beanspruchte der Moderator rund die Hälfte der Sendezeit für sich. Das wurde in einer Popularbeschwerde kritisiert.

Der «Talk» beziehungsweise «Monolog» hatte dem Geschäftsführer und Mitglied des Stiftungsrates des Senders, Michael Bornhäusser, grossen Ärger eingebracht. Der Medienkritiker Christian Mensch schrieb zum Beispiel auf bzbasel.ch zum ersten Bericht der Ombudsstelle für Radio und Fernsehen von einer «heftigen Ohrfeige» für Telebasel. Für Bornhäusser führte sein Moderationsstil schliesslich zum Abgang bei Telebasel auch als CEO.

In der aktuellen Beratung waren sich die Mitglieder der UBI zwar einig, dass der Moderator elementare journalistische Regeln missachtete, um seine eigene Meinung kundtun zu können. «Die UBI hat jedoch keine Fachaufsicht auszuüben oder die Qualität einer Sendung zu beurteilen, sondern sich auf eine strikte Rechtskontrolle zu beschränken», schreibt die Beschwerdeinstanz in ihrer Stellungnahme.

Diesbezüglich sei darauf hinzuweisen, dass keine falschen Fakten vermittelt wurden und die kontroversen Meinungen zu den erörterten Aspekten erkennbar waren.

Auf die Problematik der Gesprächsführung wies der Gast in der beanstandeten Sendung mehrmals hin. Das Publikum, welches zudem über einiges Vorwissen zu den thematisierten Aspekten um die Messe Basel verfügte, konnte sich deshalb trotz der offensichtlichen Mängel der Sendung dazu eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden.

Die UBI wies die Beschwerde mit fünf zu zwei Stimmen ab.