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Mittwoch
19.02.2025

Medien / Publizistik

Die Berichte von «Bund» und «Berner Zeitung» über die Polizeiaktion im Juni 2021 lösten einen Sturm in Medien und Politik aus... (Bild: Screenshot Google)

Die Berichte von «Bund» und «Berner Zeitung» über die Polizeiaktion im Juni 2021 lösten einen Sturm in Medien und Politik aus... (Bild: Screenshot Google)

Das Berner Obergericht hat einen Polizisten im Zusammenhang mit der Anhaltung eines Marokkaners im Juni 2021 in Bern freigesprochen. Sicherheitsdirektor Philippe Müller sieht sich bestätigt.

Die Tamedia-Zeitungen «Der Bund» und die «Berner Zeitung» hatten die Polizeiaktion mit dem Tötungsdelikt von George Floyd in Verbindung gebracht. Das sorge für hitzige Diskussionen, worauf die Berner Kantonsregierung vom Parlament beauftragt wurde, die Berichterstattung der Tamedia-Titel zu prüfen. 

Den ersten beschuldigten Polizisten hatte bereits das Regionalgericht freigesprochen. Mit dem Freispruch auch des zweiten Polizisten werde klar, dass der Polizeieinsatz «strafrechtlich nicht relevant gewesen ist», schreibt die Sicherheitsdirektion unter Regierungsrat Philippe Müller in einem Kommuniqué vom Mittwoch.

«Kein einziger der ursprünglich erhobenen Vorwürfe hat sich erhärtet», heisst es darin weiter.

Der Freispruch des Polizisten durch das Berner Obergericht fiel ebenfalls am Mittwoch. Ihm zur Last gelegt worden waren Amtsmissbrauch und Tätlichkeit. 

Den ersten der beiden beschuldigten Polizisten hatte das Regionalgericht Bern-Mittelland im Herbst 2023 von allen strafrechtlichen Anschuldigungen freigesprochen.

Der Polizeieinsatz vor der Heiliggeistkirche hatte medial hohe Wellen geschlagen. Der im Januar von der Berner Kantonsregierung veröffentlichte Bericht und das ungewöhnliche Vorgehen der Politik sorgte für Zündstoff in der Medienbranche, wie der Klein Report berichtete.

In dem Bericht kam der Regierungsrat zum Schluss, dass die Anhaltung in den Zeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» «wider besseres Wissen wesentlich gefährlicher dargestellt wurde, als sie es tatsächlich gewesen ist und zu Unrecht mit einem Tötungsdelikt in den USA verglichen wurde».

Die Tamedia-Berichterstattung sei «vorverurteilend» gewesen, wie die Freisprüche bestätigten, schreibt die Berner Sicherheitsdirektion weiter.

Bei Gegenwehr könne eine polizeiliche Anhaltung für Laien grob wirken. Nun will der Sicherheitsdirektor Philippe Müller die Polizeiarbeit «noch besser gegenüber Medienschaffenden und der Öffentlichkeit erklären».