Der Zürcher Journalist Jürg Frischknecht hat eine Klage gegen einen Thurgauer Rechtsradikalen zurückgezogen.
Frischknecht konnte ihm keine Täterschaft nachweisen. Das Skinhead-Magazin «Morgenrot» hatte 1998 Frischknecht als «Verleumder», «König der Lügen», «Bombenleger» und «RAF-Sympathisant» beschimpft.
Das Magazin erscheint mittlerweile nicht mehr. An der Verhandlung 1999 am Bezirksgericht Kreuzlingen stritt der damals 19-jährige Bursche ab, die Texte verfasst zu haben. Ebenso nannte er weder Autor, Verleger noch Drucker. Im Heft fehlten Angaben über den Verfasser sowie ein Impressum. Als Kontaktstelle galt lediglich eine Postfachadresse, dessen Inhaber der junge Rechtsradikale war. Weil Verjährung und hohe Gerichtskosten drohten, hat der Journalist nun die Klage zurückgezogen.
«Das neue Medienstrafrecht bietet Schlupflöcher», erklärte am Freitag Frischknechts Anwältin Regula Bähler dem «Klein Report». Die Zürcher Medienexpertin begründete den Rückzug und verwies auf die Medienstrafartikel StGB 27 und 322 aus dem Jahr 1996. Diese regeln die Haftung bei strafbaren Handlungen neu.
Früher konnten Drucker oder Herausgeber wegen ehrverletzender oder verleumderischer Texte belangt werden. Heute drohen für jene, die eine strafbare Veröffentlichung nicht verhindern und keine Angaben zum Autor machen, nur Busse oder eine geringe Freiheitsstrafe. Straffrei bleiben so oft jene, die unter einem Pseudonym schreiben.