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Dienstag
06.08.2019

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Streit um zuviel eingezogene Mehrwertsteuer

Streit um zuviel eingezogene Mehrwertsteuer

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt den Entwurf des Bundesrates zur Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer entschlossen ab. Laut sgv missachtet der Bund den Auftrag des Parlaments und wälzt die Rückzahlung der Steuer auf die Schweizer Bürger ab.

Es entspräche nicht dem Willen des Parlaments, dass der Bund «mit allgemeinen Bundesmitteln für die aus den Gutschriften resultierenden Mindereinnahmen aufkommen will», wie laut sgv dem Vernehmlassungsvorschlag zu entnehmen ist. Damit würde man die Rückzahlung der Mehrwertsteuer nämlich auf die Allgemeinheit und die Steuerzahler abwälzen, schreibt der Wirtschaftsverband am Montag.

Ein solcher Entwurf missachte den Auftrag des Parlaments, das nach der Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG) dem Bundesrat aufgetragen hatte, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um allen Haushalten und Unternehmen eine Rückerstattung der zu viel erhobenen Steuer zu ermöglichen.

Auch die Tatsache, dass nur private Haushalte und keine Unternehmen durch eine Pauschale von 50 Franken einen Teil der bezahlten Mehrwertsteuer zurückbekommen sollen, sieht der sgv nicht ein. Hier würde man ebenfalls den Auftrag des Parlaments, in dem klar auch von «Unternehmen» die Rede ist, ignorieren.

Wie der Klein Report bereits berichtete, soll es für Unternehmen keine Rückerstattung geben – und das, obwohl auch sie zwischen 2010 und 2015 insgesamt fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren entrichten mussten. Gegen diesen Entwurf wehrt sich der sgv: «Nicht nur die privaten Haushalte sollen entlastet werden, sondern auch die Unternehmen.»