Nachdem das Gericht eine Deliktsumme von 623'000 Franken ausmachen konnte, wurde der in besseren Zeiten renommierte Medienjurist Franz A. Zölch nach verschiedenen Prozessen im März 2022 zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Wie die «SonntagsZeitung» jetzt schreibt, verzichtet Zölch auf einen Weiterzug des Schuldspruchs ans Bundesgericht.
Damit wurde das Urteil des Berner Obergerichts von Anfang März rechtskräftig. Zölchs Anwalt Martin Gärtl machte für den Verzicht auf die Berufung gesundheitliche Gründe geltend, wie es heisst. Zölch habe nicht die Kraft, einen weiteren Prozess durchzustehen. Der 73-Jährige leide an einer schweren Nierenkrankheit. Der Anwalt erwägt darum ein Gesuch um Haftverschonung oder Verschiebung des Haftantritts.
Franz A. Zölch hat Dutzenden von Bekannten und Freunden das Geld aus der Tasche gezogen und trotz Versprechen nie mehr zurückzahlen können. Die Interessengemeinschaft der Geschädigten schätzt die Deliktsumme auf rund vier Millionen Franken.
Ab 1983 war Zölch Inhaber einer Praxis für Urheber-, Verlags-, Medien- und Werberecht in Bern. Er arbeitete auch als Dozent, unter anderem am Medienausbildungszentrum MAZ. In der Schweizer Armee diente er als Brigadier und war Chef im Truppeninformationsdienst der Armee. Er war auch Mitglied des Bankrats der DC Bank in Bern sowie rund zehn Jahre Präsident der heute nicht mehr existenten Schweizerischen Eishockey-Nationalliga.
Bereits 2015 wurde er wegen Betrugs verurteilt, ist dann aber untergetaucht. 2019 erhob die Berner Staatsanwaltschaft erneut Anlage. Im März 2021 wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. In zweiter Instanz erhöhte das Berner Obergericht im März 2022 die Strafe auf vier Jahre und fünf Monate.