Der Verband Schweizer Medien (VSM) und die «IG kleine und mittlere Verlage» zeigen sich erfreut, dass die Fernmeldekommission des Nationalrats das Förderpaket durchgewunken hat. Auf die ebenfalls bestätigte Beibehaltung der Holdingklausel reagiert der Verlegerverband allerdings ausweichend.
Als «guten Kompromiss» bezeichnet der Verband das Förderpaket in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Die Fernmeldekommission hatte die Beratung über das Gesamtpaket, das sowohl eine Aufstockung der indirekten Presseförderung als auch eine neue Onlineförderung vorsieht, am 16. Februar abgeschlossen.
«Die indirekte Presseförderung (Reduktion der Posttarife) ist das wichtigste und breitenwirksamste Element des Förderpakets», schreibt der Verband und macht damit klar, wo für ihn die Prioritäten liegen. Es handle sich dabei um eine «seit Jahrzehnten bewährte Infrastrukturförderung», deren Bedeutung zugenommen habe.
«Die Umsetzung ist dringlich», fügt der Verlegerverband mit Blick auf die anstehende Frühlingssession des Parlaments im März noch an.
Ablehnend zeigt sich der VSM allerdings gegenüber dem Kommissionsvorschlag, den Ausbau der indirekten Presseförderung auf fünf Jahre zu begrenzen. Denn gedruckte Zeitungen seien auf absehbare Zeit die «wichtigste Mediengattung für die Information und Meinungsbildung», meint der Verlegerverband.
Erbost reagiert der Verband auf die Digitaloffensive der SRG, die eine «Bedrohung für das private Medienangebot und für die Medienvielfalt» darstelle. Die SRG müsse die verfassungsmässig verbriefte Rücksichtnahme auf die Presse respektieren. «Es ist wichtig, dass die Politik das Problem erkannt hat.»
Hingegen vollzieht der Verband Schweizer Medien eine 180-Grad-Pirouette bei der Onlineförderung. Dort findet man eine Befristung auf fünf Jahre plötzlich «sinnvoll». Grund dafür sollen die aus Sicht des Verbandes «offenen Fragen» in Bezug auf die Notwendigkeit, das Konzept und die Ausgestaltung der Onlineförderung sein.
Mit diesen offenen Fragen spricht der VSM indirekt den verbandsinternen Streit über die Holdingklausel an, die Teil des Förderpakets ist und von der Fernmeldekommission bestätigt wurde.
Im Zuge dieses Streits hat sich ein tiefer Graben innerhalb des Verlegerverbandes geöffnet. Am 26. Januar haben sich Kleinverlage unter der Federführung von Gilbert Bühler von der Freiburger Nachrichten AG und Christof Nietlispach von der Freiämter Regionalzeitungen AG in der «IG kleine und mittlere Verlage» zusammengetan, um die Holdingklausel gegen den Angriff der Grossverlage zu verteidigen.
Die Klausel sieht vor, dass kleinen Verlage im Vergleich zu den Grossen überproportional von der Förderung profitieren.
Dass Gilbert Bühler den Beschluss der Kommission begrüsst, wie er gegenüber dem Klein Report sagte, kommt daher nicht überraschend. «Die Beibehaltung der Holdingklausel ist ein Zeichen der Vernunft», so Bühler. Denn kleine Lokalverlage hätten nur ein geringes Reichweitenpotenzial, was ihnen verunmögliche, ihre Angebote auf dem Werbemarkt genügend zu monetarisieren. «Die Kommission hat dies erkannt und entsprechend gehandelt», findet Bühler.
Insgesamt gesehen seien die Beschlüsse der Kommission laut Bühler «erfreulich». Die Onlineförderung sei für kleine Verleger von grosser Bedeutung. Und Print sei nach wie vor sehr bedeutend, liess der CEO der «Freiburger Nachrichten» verlauten.
«So begrüssen wir die Erhöhung der altbekannten indirekten Presseförderung (Post) und deren Ausdehnung auf die Frühzustellung inklusive Förderung der Sonntagspresse. Sie kommt, ganz und gar zu recht, den grossen Häusern zugute», erklärte Bühler dem Klein Report.
Der Ball im Spiel um Förderfranken für die Medien liegt nun beim Parlament. Die Vorlage wird als nächstes vom Nationalrat in der Frühjahrssession behandelt, die am 1. März beginnt. Die Schlussabstimmung findet voraussichtlich in der Sommersession statt.