Die Post-Tochter Epsilon wird gebüsst, weil sie arbeitsrechtliche Mindeststandards nicht eingehalten hat. Die Firma stellt nichtadressierte Werbung und abonnierte Zeitungen zu.
Auf das Lohndumping aufmerksam wurde die Eidgenössische Postkommission (PostCom) aufgrund eines «10vor10»-Berichts vom 9. November 2018. Nachforschungen ergaben, dass die von Epsilon ausgerichteten Löhne die Mindestlohn-Vorgaben «signifikant unterschritten», wie die PostCom am Donnerstag mitteilte.
Die Lohndifferenzen waren vor allem auf die Art zurückzuführen, wie die Dauer der Zustelltouren gemessen wurde. Zudem zahlte die Zeitungs-Zustellerin für Nachtarbeit keine Zuschläge. Der tiefste Lohn habe «deutlich unter dem Mindestlohn von 18.27 Franken» gelegen, den die PostCom in einer Verordnung festgelegt hat.
Weil Epsilon keinen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist das Unternehmen verpflichtet, die Mindeststandards der PostCom-Verordnung einzuhalten.
Die Post-Tochter muss nun die Lohndifferenzen rückwirkend für das gesamte Jahr 2019 nachbezahlen. Die Aufsichtsbehörde hat Epsilon darüber hinaus zu einer Busse von 180'000 verdonnert.