Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) tritt nicht auf Aufsichtsbeschwerden wegen der Übernahmen der Luzerner Digitalisierungs-Dienstleisterin Klara Business AG und der Berner Werbevermarkterin Livesystems AG ein.
«Die Anzeigerinnen gingen von einer umfassenden Aufsicht der PostCom im Postbereich aus und brachten eine Vielzahl von Rügen vor, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der PostCom fallen», teilte das Gremium am Donnerstag kurz mit. Man sei auf die Aufsichtsbeschwerden wegen der Firmenkäufe der Post daher nicht eingetreten.
Zuständig sei die PostCom einzig zur Prüfung der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots. Sie holte dazu bei der Post sowie bei deren unabhängigen Wirtschaftsprüferin Ernst & Young die nötigen Angaben ein und überprüfte diese.
«Wie bereits in den Vorjahren konnte die Schweizerische Post den summarischen jährlichen Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots für das Jahr 2021 nicht erbringen», schreibt die Post-Aufsicht am Donnerstag. Daher sei der gesetzlich vorgeschriebene «Nachweis im Einzelfall» zum Tragen gekommen.
«Dabei konstatierte die PostCom aufgrund der defizitären Kostenstrukturen bei gewissen Produkten, Dienstleistungen und Bereichen ausserhalb der Grundversorgung eine Quersubventionierung. Da die ausgewiesenen Stand-alone-Kosten im reservierten Dienst höher als dessen Erträge ausfielen, war dafür jedoch keine Quelle vorhanden», heisst es weiter.
Die PostCom habe daher keine verbotene Quersubventionierung für das Jahr 2021 feststellen können.