Google geht im Streit um das Leistungsschutzrecht in Deutschland in die Offensive: Der Suchmaschinenkonzern hat bekannt gegeben, dass künftig Links von Verlagen, die von Google eine Bezahlung erwarten, schlechter behandelt werden als diejenigen, die auf solche Forderungen verzichten.
In der Suchmaschine werden ab dem 9. Oktober keine Snippets, das heisst kurze Anrisse von Artikeln, mehr angezeigt und auf Vorschaubilder wird verzichtet. «Für diese Seiten werden wir nur noch den Link zum Artikel sowie dessen Überschrift anzeigen», kündigte Google an. Die Neuerung gilt für die einfache Google-Suche und für Google News.
Betroffen sind die Verlage, die sich in der VG Media zusammengeschlossen haben, um sich gegen Google zu wehren. Unter anderem gehören dazu Axel Springer, Burda, Funke und M. DuMont Schauberg. Die VG Media verlangt für die Anzegie von Snippets eine Beteiligung an den Umsätzen, die Google mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Texten erzielt.
Ende August wies das Bundeskartellamt eine Beschwerde der VG Media zurück. Google könne nicht gezwungen werden, Lizenzen zu erwerben.
Google reagiere mit dem Verzicht auf Snippets auf die Rechtsunsicherheit, die nach der Verabschiedung des Leistungsschutzrechtes entstanden sei, sowie auf die Klage der VG Media, erklärte das Unternehmen. «Wir bedauern dieses juristische Vorgehen sehr, denn jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob und wie seine Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden», schreibt Google weiter.
«Ziel Googles ist es offensichtlich, die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte zu erzwingen und das Gesetz des Deutschen Bundestages leerlaufen zu lassen», entgegnet die VG Media in einer enttäuschten Pressemitteilung.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ermöglicht es Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch «einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte» lizenzfrei nutzen. Ab welcher Länge ein Textteil schützenswert ist, ist umstritten und noch nicht von Gerichten geklärt.