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Donnerstag
27.07.2017

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Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat zum ersten Mal in ihrem 50-jährigen Bestehen zwei Streitparteien zu einer persönlichen Anhörung eingeladen. Dabei ging es um ein Hybrid-Fahrzeug, dass laut Werbeslogan «keine Steckdose braucht und trotzdem elektrisch fährt».

Konkret stellte sich laut der SLK beim «kniffligen Fall» die Frage, ob der Durchschnittsadressat aufgrund des Claims erwarte, dass das Fahrzeug mit dem Elektromotor in etwa die gleiche Reichweite erziele wie ein Plug-in-Hybrid, der an der Steckdose geladen wird.

Da dies anhand der eingereichten technischen Unterlagen nicht klar ersichtlich gewesen sei, habe man die beiden Parteien ausnahmsweise zu einer Anhörung eingeladen. «Die Beschwerdegegnerin konnte im direkten Gespräch den Sachverhalt soweit erläutern, dass die SLK die Werbung als zulässig erachtete und die Beschwerde abwies», begründet die Lauterkeitskommission ihr Urteil.

Insgesamt beurteilte die Schweizerische Lauterkeitskommission 37 Beschwerden im ersten Halbjahr. Davon hat sie 16 gutgeheissen, zwölf abgewiesen und drei teils gutgeheissen, teils abgewiesen. Auf drei weitere Beschwerden ist sie nicht eingetreten. «Nicht anhand» genommen hat sie ebenfalls drei.

Zudem hat die Kommission neue Stopp-Werbung-Richtlinen verabschiedet, die eine einheitliche Praxis mit den Richtlinien der Post und dem Schweizerischen Dialogmarketing Verband garantieren.