Mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes hat der Winterthurer «Landbote» Einsicht in einen Bericht verlangt, in dem es um den Suizid zweier Polizisten ging. Für die Anonymisierung des Schriftstücks wurden der Tamedia-Zeitung 450 Franken in Rechnung gestellt.
«Grundsätzlich» ist Zugang zu Behördeninformationen kostenfrei. So will es das Öffentlichkeitsgesetz, wie es im letzten Herbst revidiert wurde. Nur wenn die Bearbeitung des Gesuchs «mit erheblichem Aufwand» verbunden ist, können die Behörden eine «angemessene» Gebühr verlangen.
Doch was ist angemessen? Ein Anschauungsbeispiel bot sich kürzlich in Winterthur.
Das vom «Landboten» herausverlangte Dokument war der Untersuchungsbericht, in dem es um die Hintergründe von zwei Suiziden bei der Polizei ging.
Der Stadtrat stellte den 95-seitigen Bericht im letzten Herbst zwar an einer Pressekonferenz vor; herausrücken wollte er ihn jedoch nicht.
Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz konnte sich der «Landbote» dann Einsicht erstreiten. In dem Bericht kamen Mobbing und ein hierarchischer Führungsstil im Polizeikorps zur Sprache.
Wie die Zeitung am Freitag schreibt, war der Bericht an zahlreichen Stellen geschwärzt. Um Personen zu schützen, wie es hiess. Kostenpunkt: 450 Franken für eine grosszügige Anonymisierung.
Beim Seilziehen um eine Teilrevision des Öffentlichkeitsgesetzes im letzten Herbst war bis zuletzt umstritten, ob für die Gebühren für Akteneinsicht eine Obergrenze gelten soll oder nicht. Der Nationalrat meinte Ja, der Ständerat sagte Nein und setzte sich schliesslich durch.
Damals wurde über einen Deckel von 2000 Franken diskutiert.