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Donnerstag
23.02.2017

Medien / Publizistik

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) plädiert für eine Umverteilung der Service Public-Gebühren. Es sei «notwendig, die Finanzierung des Service Public zu überdenken», so die ständerätliche Kommission. Die No-Billag-Initiative lehnte sie am Dienstag hingegen einstimmig ab.

Der Bundesrat habe ohnehin ein neues Mediengesetz in Aussicht gestellt, begründete die Kommission ihre Ablehnung der Initiative. «Das Gebührensystem, das voraussichtlich bereits 2019 eingeführt würde, dürfte die Gebühren- und Konzessionsverteilung ändern», so die Ansicht der KVF-S.

Deshalb beantragt die Kommission vom Ständerat, die No-Billag-Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Abschaffung der Gebühren würde nach Einschätzung der Kommission den Service Public «in Frage stellen» und die Kosten für Privathaushalte «in keiner Weise senken».

Gleichzeitig sei man sich «der Entwicklungen in der Medienwelt, namentlich beim Online-Angebot, bewusst und erachtet es als notwendig, die Finanzierung des Service Public zu überdenken», lautet die Mitteilung weiter.

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen emfiehlt die KVF-S ausserdem die Ablehnung der Nationalratsmotion, welche verlangt, dass Online-Werbung für die SRG weiterhin verboten bleibt. Die Kommission halte den Vorschlag zwar für interessant, «das Instrument der Motion aber für zu verbindlich», so die Begründung.

Aus dem gleichen Grund lehnte sie mit 4 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten einen Antrag ab, den Motionstext so abzuändern, dass Online-Werbung der SRG zugelassen wird, «vorausgesetzt die Einnahmen werden für spezifische Massnahmen und Leistungen aufgewendet, beispielsweise für die neuen Medien oder für Angebote zugunsten der privaten Medien.»

Die KVF-S machte darauf aufmerksam, dass die Motion im Falle der Annahme von «No-Billag» ohnehin gegenstandslos würde.