Nicht nur Katar erntete während der WM Kritik – auch die Berichterstattung von SRF über den Fussball-Grossevent sorgte für mehrere Beschwerden bei der Ombudsstelle.
So unter anderem gegen die im Vorfeld ausgestrahlte Serie «Unbekanntes Katar» von «10 vor 10». Ein Beanstander kritisiert den dritten Teil über die Frauen als oberflächlich und einseitig.
Der Beitrag habe die Situation der Frauen in Katar verharmlost. Aus dem Beitrag gehe zum Beispiel nicht hervor, «dass das Prinzip der männlichen Vormundschaft in Katar gesetzlich verankert ist».
Mit der Sportschützin und der Immobilienhändlerin seien zudem nur positive Beispiele von Katarischen Frauen, die dem Staat genehm sind, gezeigt worden, beschwerte sich der Beanstander weiter. Wie die beiden Frauen im Alltag unterdrückt oder eingeschränkt würden, käme nicht zur Sprache.
«Insgesamt wirkt der Beitrag, als hätte sich die Rechtslage der Frauen in Katar deutlich verbessert und es kaum Aufholbedarf gäbe», steht in dem am Dienstag veröffentlichten Beschwerdebrief.
Der Beitrag zeige transparent auf, wie schwierig es sei, sich vor Ort in Katar ein umfassendes Bild der Situation der Frauenrechte zu verschaffen, verteidigte sich die «10 vor 10»-Redaktion. Dem Publikum sei klar geworden, dass die beiden interviewten Katarinnen zwei aussergewöhnliche Protagonistinnen seien, die ihre persönliche Sichtweise vermittelten.
Sowohl in der Anmoderation als auch im Beitrag sei die Kritik von Menschenrechtsorganisationen zur Sprache gekommen. Themen wie «männliche Vormundschaft», «Einschränkung der Reisefreiheit», «Heiratsregeln» oder «Einschränkung der Ausbildung» seien im Beitrag erwähnt worden.
Da im Beitrag wiederholt und deutlich auf die eingeschränkten Rechte der Frauen hingewiesen werde, konnten die Ombudsleute keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz feststellen.
Und doch sehen sie eine Disbalance: nämlich in der Bildsprache. Während die beiden Katarinnen mit attraktiven Bildern aus ihrem Alltag gezeigt würden, sei die Kritik lediglich im Off-Text oder via Videokonferenz zu hören.
Ein zweites Beispiel sind drei Beschwerden, die den Moderationsstil von SRF-Kommentator Sascha Ruefer während des WM-Eröffnungsspiels Ecuador gegen Katar vom 20. November kritisierten. Hier sahen die Ombudsleute tatsächlich einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Die drei Fussball-Fans störten sich daran, dass der Kommentator während des Spiels immer wieder die negativen Seiten dieser WM betonte und über den Austragungsort Katar lästerte.
Ein Beanstander brachte es auf den Punkt: «Ich weiss, dass es viele Fragezeichen zur Fussball-WM 2022 in Katar gibt, auch bei mir. Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, wenn Sascha Ruefer immer wieder während des Eröffnungsspiels auf den negativen Seiten der WM herumspringt».
So sehen es auch die Ombudsleute: Es sei natürlich richtig und wichtig, dass in Sendungen rund um die WM etwa über die Vergabepraxis, über Menschenrechtsverletzungen oder Homosexualität im Sport diskutiert wird.
Nicht goutiert wird von den Ombudsleuten aber, wenn der Kommentator während eines Eröffnungsspiels mehrmals sagt, dass diese WM nie an Katar hätte vergeben werden dürfen.
«Bei einem Eröffnungsspiel der Fussball-WM handelt es sich um ein sportliches Ereignis und nicht um eine Sendung, welche die politischen Umstände des Vergabelandes untersucht. Deshalb wurden die journalistischen Sorgfaltspflichten missachtet», schreiben die Ombudsleute in ihrer Stellungnahme zur Live-Übertragung des WM-Eröffnungsspiels.