Der Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative vor knapp einem Jahr wurde mit harten Bandagen ausgetragen wie selten. Wegen des Umgangs mit dem Symbol der Pro-Kampagne, den orangen Fahnen an Balkonen und Fenstersimsen, zog die SRF-«Tagesschau» Unmut auf sich.
Über die politischen Stofffetzen hat sich nun auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gebeugt. Unter der Beschwerde standen die Unterschriften von 42 Personen.
Es sei in mehreren Ausgaben der «Tagesschau» massiv Werbung für die Konzernverantwortungsinitiative betrieben worden, so die Kritik. So sei minutenlang das Key Visual der Pro-Seite als Hintergrundbild eingeblendet worden.
Tatsächlich wird in den Anmoderationen der kritisierten Berichte im Hintergrund jeweils ein Bild eingeblendet, auf dem die an Geländern befestigten orangen Fahnen der Initianten zu sehen sind. Und auch als Teaser-Bild auf SRF Play kam das Corporate Design der Befürworter zum Einsatz.
Mit diesem «einseitigen optischen Eindruck» habe die vielleicht einflussreichste Nachrichtensendung des SRF gegen das Prinzip der politischen Neutralität verstossen, steht in der Beschwerdeschrift weiter. Denn Bilder seien stark meinungsbildend.
Die UBI konnte der Kritik nicht folgen. In Bezug auf die Mittagsausgabe der «Tagesschau» vom 6. Oktober 2020 schreibt die UBI: «Transparent hat der Moderator zu Beginn seiner Einleitung auf die Fahnen und Plakate hingewiesen, welche für die Konzernverantwortungsinitiative werben würden. Er schuf damit ausdrücklich eine Verbindung zum gezeigten Bild. Das Screen-Bild mit dem bekannten orangen Plakat erleichterte dem Publikum den Einstieg in das Thema.»
Im Filmbericht wurde der Standpunkt des Bundesrats beleuchtet, unter anderem, dass Bundesrätin Karin Keller-Sutter den Namen «Konzernverantwortungsinitiative» als Etikettenschwindel erachte.
«Das Screen-Bild war damit in verschiedener Weise in das Thema des Beitrags eingebettet und hat das Publikum daher auch nicht irregeführt», heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme weiter.
Die Ausgeglichenheit der mit Worten vermittelten Informationen hatten die 42 Beschwerdeführer nicht in Zweifel gezogen.