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Dienstag
02.06.2015

TV / Radio

Klein_Report_Konsumentenschutz

Dass auf die Billag-Gebühren zu Unrecht eine Mehrwertsteuer draufgeschlagen wurde, hat das Bundesgericht im April entschieden. Eine automatische Rückzahlung sahen die Richter jedoch nicht vor. Jetzt machen die Konsumentenschützer Druck: Sie wollen die Billag dazu bringen, die zu viel einbezahlte Mehrwertsteuer rückzuerstatten. 

In einem ersten Anlauf will die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zusammen mit ihren Westschweizer und Tessiner Partnerorganisationen mit der Billag ins Gespräch kommen. «Jeder Gebührenzahler kann sich kostenlos registrieren und so die SKS und ihre Partner beauftragen, ihre Interessen wahrzunehmen», hiess es am Montag vonseiten der Stiftung. 

Sollten die Verhandlungen scheitern, will das Dreigespann den rechtlichen Weg einschlagen. Das könnte unter Umständen teuer werden, es sei «noch offen, ob die SKS einen kleinen Unkostenbeitrag erheben würde».

Mit dem Vorstoss nutzt die SKS geschickt die Aufmerksamkeitsspitze um das RTVG, um auf sich aufmerksam zu machen, ohne inhaltlich Stellung beziehen zu müssen. Sie begrüsst zwar, dass mit dem neuen RTVG die Gebühren um 60 Franken gesenkt, die Schwarzseher zur Kasse gebeten werden und die Billag-Kontrolleure wegfallen würden. 

Andererseits bedauern die Konsumentenschützer, dass die Gebühr zur Steuer umgemünzt wird ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Radio- oder TV-Konsums, weshalb die Stiftung im Abstimmungskampf Stimmfreigabe beschlossen hat.

Nach dem Lausanner Urteil im April senkte das Bundesamt für Kommunikation die Gebühren um 11.30 Franken. Ob die zu viel kassierten Gebühren rückerstattet werden können, liess das Bundesgericht offen.

Während Jahren hat die Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren 2,5 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Würde es zu einer Rückerstattung über die letzten zehn Jahre kommen, würden pro Haushalt, die sowohl für TV als auch für Radio einbezahlt haben, rund 100 Franken rückbezahlt.