Content:

Montag
12.10.2015

TV / Radio

sara-stalder-konsumentenschutz-billag-mwst-ruckforderung-klein-report

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) will per Sammelklage im Auftrag von 4378 Gebührenzahlern die durch die Billag seit 1995 unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren gerichtlich zurückfordern. Im Erfolgsfall würde jeder Haushalt rund 200 Franken retour erhalten.

Über Jahre verrechnete die Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren eine Mehrwertsteuer von 2,5 Prozent - zu Unrecht, wie das Bundesgericht entschieden hat. Trotzdem werden diese zu viel bezahlten Beträge nicht automatisch den Gebührenzahlern zurückerstattet. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partner der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen (FRC und ACSI) werden deshalb die zu viel erhobene Mehrwertsteuer zurückfordern. Jeder Gebührenzahler konnte sich seit dem 1. Juni kostenlos registrieren und so die SKS und ihre Partner beauftragen, ihre Interessen wahrzunehmen.

Gemäss einem Bericht in der «NZZ am Sonntag» hätten sich 4378 Gebührenzahler gemeldet, in deren Namen nun eine schriftliche Forderung an die Billag eingereicht wurde. Die SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder sagte der Zeitung, dass sie «bis vor Bundesgericht gehen werde, um die Frage zu klären».