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Donnerstag
07.12.2017

TV / Radio

Nichts ärgerte Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Jahr mehr als die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren. Über Jahre zahlten sie zu viel für Radio und Fernsehen, weil die Billag zusätzlich zu den Gebühren auch noch eine Mehrwertsteuer von 2,5 Prozent verrechnete.

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht Anfang Jahr in mehreren Fällen entschieden hat, dass der Bund die zu Unrecht erhobenen Steuern rückwirkend für den Zeitraum von 2005 bis 2015 an die Kläger zurückzahlen muss, weigerte sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), dem Urteil Folge zu leisten.

Mehr als 19 000 verärgerte Schweizer wandten sich daraufhin an eine der Konsumentenschutzorganisationen, um ebenfalls bei der Rückforderung der Billag-Mehrwertsteuer Unterstützung zu erhalten. Damit verursachten Billag und Bakom im Schnitt vier von zehn Beschwerden und Beratungsanfragen, die in diesem Jahr beim Konsumentenschutz eingegangen sind.

Weil das Bakom den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptierte, ist die Sache nach wie vor beim Bundesgericht in Lausanne hängig. Parallel zur Justiz forderte auch die Politik eine Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer - und zwar an alle Billag-Zahler, unabhängig davon, ob sie selber vor Gericht klagen oder nicht. Eine entsprechende Motion, die der Nationalrat im Juni angenommen hatte, ist beim Ständerat noch hängig.

Auf der Ärgerliste 2017, welche die Konsumentenschutzorganisationen am Mittwoch publizierte, komplettieren der VW-Abgasskandal (9588 Anfragen beim Konsumentenschutz) und allgemeine Vertragsprobleme (5668 Anfragen) das unrühmliche Podest.

Insgesamt sind in diesem Jahr 48 219 Meldungen, Beschwerden und Anfragen (+133% im Vergleich zu 2016) bei der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen eingegangen. Zur Allianz gehören die Stiftung für Konsumentenschutz, die Fédération Romande des Consommateurs und die Tessiner Associazione Consumatrici e Consumatori della Svizzera Italiana.