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Montag
09.09.2024

TV / Radio

Entlassungen und Frust im Kantonsspital Baselland: Auch Top-Manager hätten zu ihren Lohnerhöhungen befragt werden müssen... (Screenshot Telebasel v. 1.12.2023)

Entlassungen und Frust im Kantonsspital Baselland: Auch Top-Manager hätten zu ihren Lohnerhöhungen befragt werden müssen... (Screenshot Telebasel v. 1.12.2023)

Ein gut recherchierter News-Beitrag von Telebasel über die Probleme im Kantonsspital Baselland (KSBL) hat dem Privatsender eine Beschwerde von Top-Managern des Spitals beschert.

In der Sendung «punkt 6» vom 1. Dezember 2023 thematisierten die Journalistinnen und Journalisten die Sorgen unter anderem von zwei Mitarbeiterinnen, die sich zur hohen Arbeitsbelastung und zum Fehlen der sogenannten «Umziehvergütung» äusserten.

Ebenso monierte ein lokaler Gewerkschafter diesen Umstand, dass den Angestellten die Umziehzeit nicht als Arbeitszeit angerechnet werde und dies unter anderem ein grosses Problem sei. Gleichzeitig kürze man beim Personal Stellen.

Insgesamt hätten schon 25 Angestellte das Kantonsspital Baselland verlassen, heisst es in dem zweiteiligen Bericht. Im zweiten Teil mit dem Titel «Jetzt redet der CEO» äusserte sich der CEO Norbert Schnitzler zu den Problemen des Spitals und der «Umziehvergütung», die immer noch Teil von Verhandlungen sei.

Im ersten Teil wurde über die Entlassungen im Kantonsspital Baselland gesprochen und gleichzeitig erwähnt, dass sich die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat 2022 unbegründet 6,8 Prozent mehr an Entschädigungen ausbezahlt hätten.

Das Kantonsspital Basselland reichte bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) deswegen eine Beschwerde ein.

Diese wiederum diskutierte kontrovers darüber. Fünf UBI-Mitglieder waren der Ansicht, «dass es sich dabei um einen schweren Vorwurf handelt, weshalb die Betroffenen mit ihren besten Argumenten im Beitrag hätten zu Wort kommen müssen», wie die UBI am Freitag zum Fall schreibt. Drei Stimmen waren dagegen.

Da die Sichtweise des Spitals nicht zum Ausdruck gekommen sei, sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden.