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Sonntag
11.08.2013

Medien / Publizistik

Die Klage der Weltwoche Verlags AG und von dessen Eigentümer und Chefredaktor, Roger Köppel, gegen die Neue Zürcher Zeitung AG wurde vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen. Es bestätigt damit den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts in allen Teilen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» in ihrer Freitagsausgabe schreibt.

Die Kläger werfen der NZZ vor, in einem Bericht von 2010 unwahre und unnötig verletzende Aussagen zum Verkauf der «Weltwoche» an Köppel anno 2006 gemacht zu haben. Dadurch seien die Persönlichkeitsrechte der beiden Kläger verletzt und zudem gegen das Wettbewerbsrecht verstossen worden.

Das Obergericht wies die materiellen Vorwürfe zurück. Ebenso verwarf das Gericht die Kritik der Kläger an der Form des erstinstanzlichen Urteils. Köppel und die «Weltwoche» hatten im Berufungsverfahren geltend gemacht, das Bezirksgericht habe ihnen das rechtliche Gehör verweigert, es habe den Sachverhalt nicht richtig erstellt sowie das Recht nicht richtig angewendet, das Ermessen falsch ausgeübt und keine Interessenabwägung vorgenommen, schreibt die Zeitung über ihren eigenen Fall.

Das Berufungsurteil kann noch vor Bundesgericht gezogen werden.