Google hat für die Online-Suche vor Kurzem einen neuen KI-Modus in den europäischen Ländern eingeführt. Die User bekommen damit KI-generierte Antworten.
Der Verlegerverband nimmt die Neuerung zum Anlass, seine in der Branche umstrittene Forderung nach einem Leistungsschutzrecht zu unterstreichen.
Mit der neuen KI-Suche würde der Tech-Konzern die journalistischen Inhalte noch stärker «ausnutzen»: «Artikel werden gleichzeitig für KI-generierte Antworten und für die bekannten Snippets verwendet – ohne Vergütung», hiesst es in einem Statement, das der Verband Schweizer Medien (VSM) am Donnerstag online gestellt hat.
Google & Co. profitierten dabei von einer Lücke im Schweizer Urheberrecht. Ausschnitte journalistischer Inhalte, sogenannte «Snippets», sind nämlich nicht geschützt. «Jetzt braucht es mehr denn je ein Leistungsschutzrecht», wiederholen die Verleger ihre bekannte Forderung.
Bei der Google-Suche kommt es gemäss VSM in 50 bis 70 Prozent der Fälle zu Zero-Click-Suchen. Das heisst, dass die User die gesuchte Information direkt auf Google finden und sich nicht mehr bis zu den Websites der Medien durchklicken.
«So verdient Google auch dank journalistischer Inhalte alleine in der Schweiz über eine Milliarde Schweizer Franken mit Werbung alleine im Search-Bereich. Mehr als drei Viertel der Online-Werbeeinnahmen in der Schweiz wandern ins Ausland, ein Grossteil davon zu Google beziehungsweise Alphabet», moniert der Verlegerverband weiter.
Eine Studie von einem Ökonomen-Team um Ernst Fehr kam zum Schluss, dass Google den Schweizer Medien jährlich mindestens 154 Millionen Franken «schuldet».
Die doppelte Nutzung journalistischer Inhalte – in Snippets und nun zusätzlich in KI-Antworten – verschärfe das Problem. Während Google mehr kassiert, sinkt der Traffic bei den Verlagen.
Die Politik hat den Ball bereits aufgenommen. Der Bundesrat hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der zurzeit in der Fernmeldekommission des Nationalrats beraten wird.
Parallel dazu fordert eine Motion von Ständerätin Petra Gössi einen klareren Schutz vor KI-Missbrauch. Sie will die Verwendung journalistischer Inhalte durch generative KI-Modelle regulieren.
Während das Leistungsschutzrecht das Herauspflücken von kleinen Snippets betrifft, geht es hier um den Schutz von geistigen Eigentums gegenüber den Datenstaubsaugern der Chatbots.
«Schweizer Medien leisten einen entscheidenden Beitrag zur demokratischen Informationsversorgung. Sie verdienen dafür eine faire Vergütung. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Leistungsschutzrecht ist der notwendige nächste Schritt, um diese Gerechtigkeit herzustellen», fordert der Verlegerverband.