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Mittwoch
31.05.2023

Medien / Publizistik

Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) hat mit dem Artikel «Der grosse Gedächtnis-Streit» den Journalistenkodex nicht verletzt.

Veröffentlicht wurde die Story unter dem Untertitel «Dürfen Therapeuten allen Erinnerungen ihrer Patientinnen glauben? In der Psychiatrie kursiert eine Verschwörungstheorie». Sie beinhaltete eine sehr ausführliche Auseinandersetzung mit dem komplexen Krankheitsbild der «dissoziativen Identitätsstörung» und dem wissenschaftlichen Streit über deren Ursachen und Folgen.

Vertreter einer bestimmten Theorie zu diesem Thema haben Beschwerde gegen den Text erhoben und das Verletzen mehrerer Richtlinien angeprangert.

Der Presserat kam in seiner ebenso komplexen Stellungnahme zum Schluss, dass die NZZ weder das Wahrheitsgebot verletzt hat noch das Gebot der Trennung von Fakten und Kommentar und ebenso wenig die Privatsphäre der Patientin, die als Beispiel für die Problematik beschrieben wurde.

Allerdings erinnerte der Presserat in seinem Entscheid, der am Dienstag publiziert wurde, an die sehr strengen Voraussetzungen für eine Publikation von höchst persönlichen Daten.

Und er wies einmal mehr darauf hin, dass es nicht seine Aufgabe sein kann, über strittige komplexe Sachverhalte zu entscheiden. Er beurteile lediglich, ob ein Text den Vorgaben des Journalistenkodex entspricht.