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Donnerstag
20.12.2007

Medien / Publizistik

Das vor anderthalb Jahren in Kraft getretene Öffentlichkeitsgesetz hat von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) schlechte Noten erhalten: «Das Gesetz mag gut gemeint sein - in Tat und Wahrheit ist es nutzlos», heisst es in einer Stellungnahme vom Donnerstag. Die neuen Bestimmungen sollten jeder Person rasch und einfach Zugang zu amtlichen Dokumenten verschaffen. Die Realität sei aber anders, kritisiert die SKS. Sie blitze mit ihren Begehren jeweils unter fadenscheinigen Begründungen ab.

So habe die SKS zum Beispiel bei Swissmedic die Zulassungsunterlagen für den im Herbst 2006 zugelassenen neuen Impfstoff gegen Gebärmutterhalskrebs verlangt. Immerhin sei vorgesehen, damit alle 11- bis 14-jährigen Mädchen zu impfen; ausserdem gebe es Berichte über zum Teil gravierende Nebenwirkungen. Swissmedic wolle aber nur die grundlegenden Zulassungsunterlagen und eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen offen legen. Details würden mit dem Hinweis verweigert, das Zulassungesuch sei vor dem 1. Juli 2006 eingereicht worden - also vor Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes. Zudem seien Daten darin enthalten, die der Schweigepflicht und der Vertraulichkeit unterlägen.

Auch die ETH-Studie zum Transfettgehalt von Lebensmitteln werde der Öffentlichkeit vorenthalten. Nachdem der Datenschutzbeauftragte beschieden hatte, die Resultate der untersuchten 120 Lebensmittel seien offen zu legen, habe die ETH die Hersteller um Erlaubnis angefragt. «Wen wunderts, dass die Hersteller kein Interesse zeigten?», konstatiert die SKS. Von einem raschen Zugang zu Informationen könne somit keine Rede sein. Praktisch eigenmächtig könne eine Behörde bestimmen, dass das Geschäftsgeheimnis über dem Interesse der Öffentlichkeit stehe und damit das Gesuch schnörkellos ablehnen. Die SKS verlangt daher, dass die Behörden von sich aus offen informieren.