Die kontroversesten Diskussionen bei den Beratungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) für Radio und Fernsehen löste letzte Woche eine Beschwerde gegen einen «10 vor 10»-Beitrag zu den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen einen ehemaligen Generalsekretär des Weltfussballverbands Fifa aus.
Dieser wurde am 6. Juni 2019 im Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) gesendet. Die Beschwerde rügte den Beitrag als tendenziös, reisserisch, unsachlich und inhaltlich in verschiedener Hinsicht falsch.
In der Beratung kam zwar zum Ausdruck, dass die Zusammenfassung des den Ermittlungen zu Grunde liegenden Sachverhalts Mängel aufweist.
Im zweiten Teil erfolgte jedoch eine korrekte Darstellung der Vorwürfe der Bundesanwaltschaft gegen den ehemaligen Fifa-Generalsekretär. Dessen Sichtweise vermittelte die Redaktion am Schluss des Beitrags.
Eine Mehrheit der UBI erachtete das Sachgerechtigkeitsgebot daher trotz der festgestellten Mängel als nicht verletzt. In der Abstimmung wurde die Beschwerde mit fünf zu drei Stimmen abgewiesen.
Eine weitere Beschwerde betraf einen mehrteiligen Beitrag des Nachrichtenmagazins «10 vor 10» vom 17. Oktober 2019 über im Alter entstehende Pflegekosten. In der Beschwerde wurde moniert, die Situation von betroffenen Frauen komme nicht angemessen zum Ausdruck. Die durch Frauen erbrachte Gratispflege werde nicht erwähnt.
In der Beratung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Umstand für das Publikum erkennbar war. Zudem sei eigentliches Thema des Beitrags gewesen, dass neu auch Erben für bezogene Ergänzungsleistungen des Erblassers belangt werden können. Da die dazu vermittelten Informationen sachgerecht waren, wies die UBI die Beschwerde einstimmig ab.