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Donnerstag
16.07.2020

TV / Radio

Die Banane wartet auf ihren Test-Einsatz. Aber das Gerät ist nicht in der Lage, zwischen einem Gegenstand und einem Menschen zu unterscheiden... (© Screenshot «Kassensturz»)

Die Banane wartet auf ihren Test-Einsatz. Aber das Gerät ist nicht in der Lage, zwischen einem Gegenstand und einem Menschen zu unterscheiden... (© Screenshot «Kassensturz»)

Die Berichterstattung von «Kassensturz» über die «Bioresonanztherapie» vom 14. April hat zu zehn Beanstandungen geführt.

In der Konsumentensendung vom 14. April diesen Jahres ging es um Bio-Scan, Timewaver, Bicom oder Global Diagnostics. «Die in der Bioresonanztherapie eingesetzten Geräte scannen in ein paar Minuten den Körper, messen das magnetische Feld der Zellen und sagen, bei welchen Körperteilen die Energiefelder im Argen liegen», umschreibt die SRG-Ombudsstelle das Verfahren, das in der Fachwelt der Wissenschaft verpönt sei.

Es werde jedoch nicht nur von dubiosen Heilern verwendet, sondern auch von Apotheken und Ärzten. Bioresonanz ist in der Zusatzversicherung bei den meisten Krankenkassen anerkannt.

Die Konsumentensendung des Schweizer Radio- und Fernsehens (SRF) fand mehrere Ärzte, die mit derartigen Messgeräten arbeiten. Eine «Kassensturz»-Redaktorin besuchte mit versteckter Kamera einen Anwender und liess sich testen.

«Die Resultate verglich sie dann mit einem Test, den sie drei Tage zuvor mit demselben Gerät durchgeführt hatte. Beide Tests zeigten völlig unterschiedliche Ergebnisse», beschreibt die Ombudsstelle für die Deutschschweiz den Test. Der «Kassensturz» schloss zudem eine Banane an das Gerät an. Das Gerät zeigte auch hier Messergebnisse an und stellte Probleme fest.

Das Bananen-Experiment wurde bei den Beanstandungen zum Teil negativ hervorgehoben. Tatsächlich zeige das Experiment lediglich, dass das Gerät nicht in der Lage ist, zwischen einem Gegenstand und einem Menschen zu unterscheiden. «Was leitet, erzielt Resultate. Im Zusammenhang mit der Bioresonanz ist dies insofern erstaunlich, als dass das Gerät Körperregionen ‚erkennt‘ und beispielsweise der Banane Kieferprobleme attestiert hatte», so die Ombudsstelle.

Die Herstellerfirma hatte die Möglichkeit zur Stellungnahme und tat dies schriftlich, womit die journalistische Pflicht der «Kassensturz»-Redaktion erfüllt sei.

Hingegen fehlten im Beitrag Stimmen von Konsumentinnen und Konsumenten, welche die im «Kassensturz» beschriebene Methode erfahren haben. Wem hat die Diagnose oder die Behandlung geholfen? Wer hat eine Enttäuschung oder eine Falschbehandlung erlebt? Diese verschiedenen Stimmen und Erfahrungen wären zur Meinungsbildung in einem so kritischen Bericht aus Sicht der Ombudsstelle unabdingbar gewesen.

Aber es gab auch sprachliche Ungenauigkeiten. «Beispielsweise wurde im Beitrag zweimal der Begriff ‚Betrug‘ im Zusammenhang mit der Bioresonanz verwendet.»

Die Aussagen richteten sich einmal gegen Vitatec, die Herstellerfirma der Geräte, und einmal an Akademiker, die mit Bioresonanz arbeiten. In beiden Fällen wurden die Vorwürfe nicht von der «Kassensturz»-Redaktion, sondern von Drittpersonen erhoben, schreibt die Ombudsstelle.

Noch vor Fertigstellung des Schlussberichts sei die Rechtsvertreterin von Vitatec deswegen bei der Redaktion vorstellig geworden. Im Sinne einer gütlichen Einigung habe «Kassensturz» inzwischen die beiden Passagen, in denen das Wort «Betrug» fiel, aus dem Beitrag entfernt.

Die Ombudsstelle begrüsst dieses Vorgehen und bezeichnet die Äusserungen als problematisch, denn durch das Wort «Betrug» könne der Eindruck entstehen, dass der «Kassensturz» der Herstellerin beziehungsweise den anwendenden Therapeuten ein strafrechtlich relevantes Verhalten unterstelle.

Neun von zehn Beanstandungen hat die SRG-Ombudsstelle teilweise unterstützt.