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Sonntag
21.02.2016

Medien / Publizistik

Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin hat die Klage von elf deutschen Verlagsgruppen gegen Google abgewiesen. In der Klage der Verleger ging es um eine mögliche Vergütung von Online-Inhalten. Zwar habe Google mit seinen Diensten eine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt. Allerdings sehe es keine Diskriminierung der Kläger, begründete eine Gerichtssprecherin die Entscheidung am Freitag.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. Es sieht vor, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google Geld an die Verleger zahlen müssen, wenn sie Inhalte von ihnen verwenden, die über «einzelne Worte oder kleine Textausschnitte», sogenannte Snippets, hinausgehen.

Auf der einen Seite stehen also Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und den Pressehäuser damit zu Werbeeinnahmen verhelfen, kleine Vorschautexte auf Google hin oder her.

Der Richter forderte die Parteien auf, sich gütlich zu einigen und etwa die Länge der Snippets auf sieben Worte zu begrenzen. Dies wurde allerdings von Google abgelehnt. Vergangenes Jahr hatten sich die elf klagenden Verlagsgruppen bereits eine Abfuhr beim Kartellamt geholt.