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Mittwoch
09.03.2022

Medien / Publizistik

In Zukunft darf man auch lesen, was drauf steht, ohne dafür bezahlen zu müssen...               (Symbolbild Icon.com)

In Zukunft darf man auch lesen, was drauf steht, ohne dafür bezahlen zu müssen... (Symbolbild Icon.com)

Der Ständerat befasste sich am Montag zum zweiten Mal mit einer Vorlage aus dem Nationalrat zu den Gebühren beim Einsehen von amtlichen Dokumenten.

Mit 38 zu 2 Stimmen und ohne Enthaltung hat der Rat beschlossen, dass eine Einsicht in amtliche Dokumente – zum Beispiel für recherchierende Journalistinnen und Journalisten – künftig grundsätzlich nichts mehr kosten.

Es soll aber Ausnahmen geben: Erfordert die Bearbeitung eines Gesuchs um Zugang zu Dokumenten eine «besonders aufwendige Bearbeitung» durch eine Behörde, soll eine Gebühr verrechnet werden können. Der Ständerat hat aber entschieden, dass er dabei keine Obergrenze setzen will.

Die kleine Kammer folgte damit der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission. In 97 Prozent der Fälle werde schon heute keine Gebühr erhoben, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL). Auch der Bundesrat will keine Obergrenze.

Nun ist der Nationalrat wieder am Zug. Dessen Staatspolitische Kommission hatte die Vorlage ausgearbeitet und will als obere Limite für die Gebühr 2000 Franken setzen.

Die Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes angestossen hatte Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) mit einer parlamentarischen Initiative. Der Ständerat hatte die Vorlage in einer früheren Beratung noch abgelehnt.

Das Öffentlichkeitsgesetz regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle. Dabei gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war.