Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) verzeichnete im abgelaufenen Jahr 31 neue Beschwerdefälle. Bei neun der insgesamt 33 erledigten Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest, wie sie mitteilt.
Sieben Beschwerden wurden wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und zwei Beschwerden wegen Verletzung des Vielfaltsgebots gutgeheissen. Die Ombudsstellen, deren Zweck die Vermittlung zwischen den Beteiligten ist, nehmen eine wichtige Filterfunktion ein.
Insgesamt 774 Beanstandungen gingen im gleichen Zeitraum bei den der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der Radio- und Fensehveranstalter ein. Vier Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit im Berichtsjahr noch in eine Beschwerde an die UBI.
Die 31 bei der UBI im vergangenen Jahr neu eingegangenen Beschwerden richteten sich mehrheitlich gegen Fernsehausstrahlungen (20). Radiobeiträge wurden sechs Mal beanstandet, Online-Inhalte drei Mal. Zwei Beschwerden visierten mehrere Medien. Gegenstand von Beschwerden bildeten ausschliesslich Publikationen der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft SRG, nämlich von SRF (21), RTS (9) und RSI (1).
Die Eingaben betrafen mehrheitlich Nachrichtensendungen und andere informative Formate. Thematische Schwerpunkte setzten die Gesundheitspolitik, bevorstehende Volksabstimmungen, aktuelle innenpolitische Fragen (beispielsweise Konversionstherapie, Verhüllungsverbot), der Krieg in der Ukraine und andere Konflikte im Ausland (Nahost, Schweden). Im Weiteren wurden die Musikauswahl eines Radioprogramms, die Wetterprognosen, ein kritischer Beitrag über die Preispolitik eines Telekomunternehmens sowie eine satirische Ausstrahlung des Komikers Müslüm beanstandet.
Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots, welches die freie Meinungsbildung des Publikums gewährleisten soll, nahm die UBI bei einem Instagram-Beitrag von SRF News über das Gendern, bei einem Nachrichtenbeitrag von RTS über die Covid-19-Situation in Schweden sowie bei einer «Arena»-Ausstrahlung von Fernsehen SRF zum Ukrainekrieg an. Gegen letztere Sendung wurden drei Beschwerden erhoben und gutgeheissen.
Schliesslich befand die UBI, dass bei zwei Sendungen zu bevorstehenden Volksabstimmungen – einer Fernsehsendung von RTS («Änderung Covid-19-Gesetz») und einem Beitrag von Radio SRF mit einer Bundesratsansprache («Frontex») – das Vielfaltsgebot nicht eingehalten worden war. Beide Entscheide focht die SRG beim Bundesgericht an. Sie sind nicht rechtskräftig.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay.
Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht im Rahmen einer Broschüre. Diese ist auf der Website der UBI abrufbar. Die Beschwerdeinstanz hat den Tätigkeitsbericht zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht erstattet.