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Dienstag
14.01.2014

Medien / Publizistik

Impressum hat am Montag Anzeige gegen die Tamedia AG erstattet. Aufgrund von Hinweisen sei man überzeugt, dass auf der Redaktion des «Tages-Anzeigers» zwingende Vorschriften des Arbeitsgesetzes missachtet werden, schreibt die JournalistInnenorganisation in einem Communiqué.

Konkret geht es darum, dass offenbar Arbeitszeiten nicht erfasst werden. Als Folge davon werde die Redaktion des «Tages-Anzeigers» überlastet, was die Gesundheit der Journalistinnen und Journalisten gefährde, findet der Verband.

Die Mediengewerkschaft Syndicom unterstützt die Aktion von Impressum. Überzeit, also Stunden, welche über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden hinaus geleistet werden, seien zwingend zu kompensieren, so Syndicom in einem Communiqué vom Montag.

Um sie zu messen, brauche es eine Arbeitszeiterfassung. Das Problem überlanger und gesetzeswidriger Arbeitszeiten existiere nicht nur bei Tamedia, sondern auch bei vielen andern Redaktionen.

Der aktuelle Fall zeigt aus der Sicht von Syndicom vor allem auf, wie dringend notwendig es wäre, einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fürJournalistinnen und Journalisten in der Deutschschweiz und im Tessin auszuhandeln.

Doch nicht nur der fehlende GAV, auch die vielerorts forciert eingeführte konvergente Arbeitsweise, welche unter dem Strich einer Fusion verschiedener Redaktionen gleichkomme, hat die Arbeitsweise der Medienschaffenden gemäss Syndicom drastisch verändert: Die Arbeitsbelastung durch wiederholte Sparmassnahmen und Stellenabbau, übermässige Arbeitszeiten und Tempodruck habe ein Mass angenommen, das für viele Journalistinnen und Journalisten gesundheitsgefährdend sei.

Tamedia nimmt die Anzeige von Impressum gemäss einer Mitteilung «zur Kenntnis». Tamedia biete im Branchenvergleich überdurchschnittliche Arbeitsbedingungen und sei überzeugt, dass die dem Arbeitsinspektorat Stadt Zürich bekannte Dokumentation der Arbeitszeiten der Praxis in der Schweizer Medienbranche entspricht.

Tamedia prüfe derzeit, ob aufgrund der vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco per 1. Januar 2014 neu in Kraft gesetzten Weisung Anpassungen notwendig sind, heisst es weiter. Die Arbeit der Redaktionen orientiere sich jedoch in hohem Mass an der Nachrichtenaktualität. Sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch Arbeitgeber seien deshalb bei der Umsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit weiterhin auf Flexibilität und einen verantwortungsvollen Umgang mit Arbeits- und Freizeit angewiesen.