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Dienstag
27.09.2022

TV / Radio

Philip Morris wollte einen Abschnitt eines Interviews rausschneiden lassen, RTS übertönte ihn lediglich mit einem Piepton. (Bild Screenshot RTS)

Philip Morris wollte einen Abschnitt eines Interviews rausschneiden lassen, RTS übertönte ihn lediglich mit einem Piepton. (Bild Screenshot RTS)

Fast 16 Minuten ist er lang, der Bericht der Sendung «Mise au Point» von Radio Télévision Suisse (RTS) über den Zigarettenhersteller Philip Morris Schweiz, ausgestrahlt am 7. November 2021.

Die Schweizer Einheit des Tabakmultis warf RTS vor, im Beitrag sei aus einem internen strategischen Dokument zitiert worden. Philip Morris habe zwar in einem Interview Stellung nehmen können, sei aber vorgängig nicht darüber informiert worden, dass die RTS-Redaktion im Besitz dieses Papiers sei. 

Vor der Ausstrahlung des Beitrags hatte der Tabakkonzern dann die Entfernung der entsprechenden Sequenz gefordert. Das tat RTS nicht, doch die Aussagen des Sprechers wurden mit einem Piepton übertönt. Und eine Off-Stimme erklärte, dass Philip Morris die Entfernung dieser Sequenz gefordert habe und «das vertrauliche Dokument nicht kommentieren» wolle. 

Philipp Morris fühlte sich unfair behandelt. Man sei von RTS in eine Falle gelockt worden.

Dem kann der Presserat nichts abgewinnen. Zwar habe RTS das interne Strategiepapier vor dem Interview nicht an Philip Morris weitergeleitet; dessen Kommunikationsverantwortliche sei jedoch sehr wohl auf das Thema des Gesprächs hingewiesen worden. Dazu gingen tatsächlich rund 40 E-Mails hin und her.

Ausserdem war das, was im Dokument stand – also die Unternehmensstrategie – Teil des vereinbarten Interviews.

Auch der Piepton sei korrekt gewesen, so das Gremium weiter. Tatsächlich steht im Journalistenkodex, dass die Journalisten das Recht haben, «die Aussagen ihrer Gesprächspartner zu überarbeiten und zu kürzen, sofern der Sinn dieser Aussagen dadurch nicht verändert wird». 

Und wie der Presserat in seiner Stellungnahme nun ergänzt: «Im Falle einer wesentlichen Änderung des Inhalts auf Wunsch des Interviewten (in diesem Fall die Streichung eines Teils) ist ein Journalist berechtigt, diese Intervention transparent zu machen.» 

Der Presserat hat die Beschwerde von Philip Morris abgewiesen.