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Freitag
24.01.2014

TV / Radio

Hanspeter Lebrument

Hanspeter Lebrument

Noch gibt es viele Unklarheiten beim Konkursverfahren von Radio 105, bei dem es sich laut Bakom um einen Präzedenzfall handelt. Die Kritik beschränkt sich nicht auf das Konkursamt, welches das Verfahren leitet, sondern betrifft auch das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG).

Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument, der immer eine kernige Aussage bereit hat, hält das Verfahren bezüglich Radio 105 zwar für eine «zweitrangige Angelegenheit» und möchte sich nicht «in diesen Zürcher-Streit einmischen», holt dann aber anschliessend doch zu einer umfassenden Kritik aus.

«Vergibt man jetzt diese Konzession in der Stadt Zürich, so könnte immenser Schaden angerichtet werden», sagte er am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. «Im Kern geht es nur darum, sich mit fremden Federn zu schmücken und durch Zukauf zum grössten Lokalradio zu werden.»

Der Grossraum Zürich sei mit Radio 24, Radio Energy, Radio Zürisee, Radio Top und weiteren Klein- und Spartenradios, den einstrahlenden Sendern aus der Ostschweiz und aus der Innerschweiz genügend versorgt. «Da spielt es wirklich keine Rolle, ob ein Radio, das aus wirtschaftlichen Gründen nicht funktioniert, verschwindet», meinte er. «Man kann die ganze üble Geschichte mit Radio 105 auf die Seite legen und zuerst die Schweiz in ihrer ganzen Fläche mit Lokalradios versorgen.»

Damit will er die Diskussion auf sein eigenes Einzugsgebiet lenken, wo er sich mit Roger Schawinski um die Konzession für sein Radio Grischa streitet. «Während in Zürich seit Jahren ein eifriger Handel mit Radiokonzessionen stattfindet, haben 40 Prozent der schweizerischen Landesfläche noch keine UKW-Konzession für ihre Lokalradios», so Lebrument.

Den Grund dafür sieht der Verlegerpräsident vor allem im RTVG. «Das im Frühjahr 2007 beschlossene Radio- und TV-Gesetz ist derart oberflächlich gemacht, dass auch im Jahre 2014 niemand weiss, wie die flächenmässigen Grosskantone Graubünden und Aargau mit definitiven Radiokonzessionen versorgt werden sollen», sagte er. «Das Parlament hat seine gesetzgeberischen Aufgaben nicht gelöst und auf billigste Art und Weise seine Kompetenz an Gerichte delegiert.»

Gegenüber dem Vorpreschen von Roger Schawinski in Zürich äussert Lebrument folglich auch Vorbehalte. «Einer der Hauptakteure, der Radioeinkäufer Schawinski, will ja nicht nur Radio 105, sondern auch Radio Grischa und Radio Argovia», so Lebrument. «Das ist ein Direktangriff auf die gesetzlich verankerte Norm, dass Private nur über zwei Radios verfügen dürfen.»

Dass bei der Weitergabe der Konzession für Radio 105 das Uvek entscheidet, bei der Vergabe der Konzessionen in der Südostschweiz und im Aargau aber das Bundesverwaltungsgericht, dafür hat er erst recht kein Verständnis. «Dass dies unsinnig ist, leuchtet jedem ein, der ein minimales Verständnis für Gewaltentrennung hat und mit ansehen muss, wie die gesetzgebende Versammlung, das Parlament, sich ohne Druck ausgehebelt hat.»

Den Grund für die unterschiedliche rechtliche Zuständigkeit erläuerte Bakom-Sprecherin Deborah Murith gegenüber dem Klein Report so: «Die Konzessionsbehörde ist das Uvek. Wenn eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Uvek eingereicht wird, dann geht sie ans Bundesverwaltungsgericht. Das Uvek entscheidet folglich immer als erste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht als zweite und - in Konzessionsfragen zu Radio und Fernsehen - auch als letzte Instanz.»

Auch bei den beiden Verfahren im Aargau und in Graubünden, die vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig sind, habe das Uvek in erster Instanz entschieden.

Nicht konkret zum Radio-105-Konkurs äussern wollte sich die SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Sie schloss sich aber der Kritik am RTVG an. «Für mich zeigt die Diskussion vor allem eines: Das RTVG - mit den vielen Vorschriften rund um die Konzessionsvergaben - ist eine Fehlkonstruktion. Es braucht liberale Rahmenbedingungen statt staatliche Interventionen», sagte sie am Mittwoch gegenüber dem Klein Report.