Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) schaltet gewisse Online-Kommentare nicht auf.
Ein regelmässiger User hat nun in sieben Fällen vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) recht bekommen. Mit der Nichtaufschaltung verletzte SRF das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung.
Der Klein Report hat bei Francesco Laratta, Leiter der SRF-Medienstelle, nachgefragt.
Gemäss der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat SRF durch das Nichtaufschalten von User-Kommentaren gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstossen. Wie kann das sein als öffentlich finanzierter Service-public-Anbieter?
Francesco Laratta: «Die sozialen Medien und Kommentarspalten fördern den Meinungsaustausch und die Interaktion des Publikums. Dies unterstützt SRF aktiv. Hierbei gilt es aber, die Netiquette des Unternehmens einzuhalten. SRF legt Wert auf eine sachliche Debattenkultur. Dabei stellt die Netiquette Transparenz über die Bedingungen her und trägt so zur Gleichbehandlung der Kommentierenden bei.»
Um welche Art von Kommentaren handelte es sich konkret in den Fällen, wo SRF sich für die Nichtaufschaltung entschieden hat?
Laratta: «Beispielweise werden widerrechtliche und diskriminierende Kommentare nicht aufgeschaltet respektive gelöscht.»
Wie geht SRF mit Kommentatoren vor, die die Hausregeln verletzen?
Francesco Laratta: «Die Userinnen und User werden auf den Verstoss gegen die Netiquette aufmerksam gemacht. Beim wiederholten Verstoss werden die Profile der Userinnen und User temporär gesperrt und erhalten für diesen Schritt eine Begründung.»
Wie reagiert SRF auf den Entscheid, den die UBI bei ihren Beratungen am Donnerstag gefällt hat?
Laratta: «Im Mai 2023 wurde die Netiquette aktualisiert und so wurde auch dem Bundesgerichtsurteil vom 29. November 2022 Rechnung getragen. Der gestern vor der UBI behandelte Fall bezieht sich auf Kommentare vor der Umstellung.»
Wie hat SRF die Netiquette konkret angepasst? Und sind weitere Veränderungen geplant?
Francesco Laratta: «Neben einer sprachlichen Überarbeitung hat SRF auch den folgenden Satz aus der Netiquette gestrichen: ‚Ausdrücklich nicht toleriert sind: Verallgemeinerungen, Unterstellungen oder Behauptungen, die sich nicht überprüfen lassen.‘ SRF nimmt den Entscheid der UBI zur Kenntnis und wird erarbeiten, inwiefern weitere Anpassungen der Netiquette umzusetzen sind.»