Der umstrittene Genfer Regierungsrat Pierre Maudet hatte im Januar auf juristischem Wege versucht, die Publikation einer Gegendarstellung zum Artikel «Maudets Kritkerin muss schweigen» des «Tagesanzeiger»-Korrespondenten Philippe Reichen durchzusetzen.
Tamedia verweigerte die Veröffentlichung, weil der Text der Gegendarstellung unangemessene Elemente enthalten habe.
Nun hat ein Genfer Gericht entschieden, dass der Gegendarstellungstext in der ursprünglichen Version von Pierre Maudet nicht hätte veröffentlicht werden können. Das Gericht habe sechs Änderungen des Textes angeordnet, frohlockt Tamedia am Dienstag in einer Mitteilung.
Als wichtigsten Erfolg verbucht man an der Zürcher Werdstrasse, dass das Gericht einen unbelegten, rufschädigenden Vorwurf gegen eine Westschweizer Journalistin aus dem Text von Maudet gestrichen habe.
Bei der angesprochenen Westschweizer Journalistin handelt es sich um Laetitia Guinand, die im Zentrum des Artikels «Maudets Kritkerin muss schweigen» steht.
Die Radiojournalistin von RTS hatte demzufolge Pierre Maudet mit hartnäckigen Recherchen bedrängt. Darauf hätten Maudet und andere von Guinands Recherchen Betroffene bei der Chefredaktion von RTS interveniert, was RTS-Chefredaktor Laurent Gaspary gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigte.
Tatsächlich wurden dann die letzten Recherchen von Guinand, die danach krankgeschrieben war, nicht im Westschweizer Radio publiziert, sondern im Deutschschweizer TV, nämlich in der «Rundschau» von SRF.
In der jetzt veröffentlichten Gegendarstellung äussert sich Pierre Maudet dazu wie folgt: «Wenn ich mich in Bezug auf eine Sendung an den Chefredaktor des Radios RTS, Herrn Laurent Gaspary, gewandt habe, dann war das deshalb, weil Frau Laetita Guinand mich nicht mit Informationen konfrontiert hatte, bevor sie diese veröffentlichte. Ich habe niemals versucht, irgendjemanden bei RTS direkt oder indirekt zu beeinflussen».
Und immer noch ist die ganze Geschichte nicht ausgesessen, denn Tamedia will das Urteil anfechten: Man halte es für nicht nachvollziehbar, weshalb Tamedia sämtliche Kosten des Verfahrens tragen soll, die dem Zürcher Medienkonzern in erster Instanz aufgebrummt worden sind. Denn es sei korrekt gewesen, die ursprüngliche, zu weit gehende Textversion von Pierre Maudet nicht zu publizieren.