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Donnerstag
27.04.2017

Medien / Publizistik

Sicherheitsbedenken beim AKW Beznau: Wenn beim ältesten Reaktor der Welt ein Herzfehler festgestellt wird, hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Transparenz und Information. Das Bundesverwaltungsgericht stützte damit eine Beschwerde von Greenpeace Schweiz.

Materialfehler am Reaktordruckbehälter: Am Herzstück von Beznau 1 wurden im Sommer 2015 zahlreiche Mängel in den Stahlwänden festgestellt. Seither steht die Anlage still und auch die Wiederinbetriebnahme des Reaktors ist fraglich.

Bereits im Februar 2015 wollte Greenpeace Schweiz «Licht in die Blackbox Beznau» bringen, scheiterte aber zunächst am Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und danach an der Betreiberin Axpo.

Von einem 1000-seitigen Dokument zur Abnützung des Druckbehälters gewährte das ENSI lediglich Einsicht in eine 50-seitige Zusammenfassung: Die restlichen 950 Seiten seien eingeschwärzt, lautete damals die Begründung.

Nachdem sich auch die Axpo gegen die Herausgabe des Berichts sperrte, gelangte Greenpeace schliesslich ans Bundesverwaltungsgericht. In diesen Tagen wurde nun den betroffenen Parteien der Entscheid zugestellt.

Das Urteil der St. Galler Richter: Das Dokument darf nicht pauschal eingeschwärzt werden. Zwar enthalte der Sicherheitsbericht auch «Geschäftsgeheimnisse», eine pauschale Verweigerung der Veröffentlichung sei aber «unverhältnismässig».

Das Gericht stellte sich damit auf den Standpunkt, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Informationszugang hat, wenn es um die Reaktorsicherheit von Beznau 1 geht. Greenpeace Schweiz berichtete deshalb am Mittwoch von einem «wichtigen Etappensieg».

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Das Dokument dürfe nicht vor dem Entscheid zum Wiederanfahren von Beznau 1 veröffentlicht werden. «Das ist insofern enttäuschend, als die betroffenen Dokumente 2011 erstellt wurden – lange bevor 2015 fast 1000 Materialfehler im Druckbehälter entdeckt wurden», so Greenpeace Schweiz.