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Mittwoch
20.05.2015

IT / Telekom / Druck

google-street-view-klein-report

Mit fast einem Jahr Verspätung ist Google zurück auf den Schweizer Strassen. Am Dienstag hat das IT-Unternehmen seine neuen Street-View-Bilder aufgeschaltet. Google rühmt die Tat als «Update», mit dem «zehnmal so viel Bilder wie zuvor» zur Verfügung stünden.

Tatsächlich ist dem «Update» ein zäher Rechtsstreit und eine mehrjährige Überarbeitung vorausgegangen. 2012 urteilte das Bundesgericht im Streit zwischen Google und dem Eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür. Beide Parteien sahen sich damals als Sieger: Google, weil das Gericht die automatisierte Anonymisierung von Gesichtern und Autonummern grundsätzlich anerkannte. Thür, weil das Bundesgericht Google strenge Auflagen auferlegte.

Die Umsetzung der Auflagen stellte sich für Google als aufwendiger heraus, als damals erwartet. Google musste seine 360-Grad-Kamera auf maximal zwei Meter Höhe zurückstutzen. Aufnahmen darüber seien unzulässig, fanden die Richter in Lausanne, weil sie Einbicke in private Bereiche wie Höfe oder Gärten geben. Ebenso verlangten sie eine strengere und transparentere Informationspolitik darüber, wann und wo die Street-View-Fahrzeuge im Einsatz seien und welche Einsprachemöglichkeiten es gebe.

Besonders eine Auflage machte Google aber Kopfzerbrechen. Der Konzern wurde vom Bundesgericht dazu verpflichtet, Personen, die vor sensiblen Einrichtungen wie Gefängnissen oder Gerichten, aber auch Schulen und Altersheimen fotografiert wurden, vollständig unkenntlich zu machen. Nicht nur Gesichter, sondern auch Kleider oder Hautfarbe musste Google verpixeln.

Doch die automatisierte Verpixelung ganzer Körper misslang. Die auf Juli 2014 angeküdigte Aufschaltung der überarbeiteten Street-View-Bilder musste Google hinausschieben. Schliesslich wählte das IT-Unternehmen einen anderen Weg: Die im Umkreis von 70 Metern um die heiklen Gebäude gemachten Aufnahmen sollten nicht mehr publiziert werden.

Das Herausschneiden dieser sensiblen Bildstrecken hat Google jetzt nochmals fast ein Jahr zusätzliche Mühen gekostet. Ergebnis: Das neue Strassenbild auf Street View ist lückenhaft. Ein virtueller Spaziergang durch Zürichs oder Basels Innenstadt stösst auf manche weisse Flecken. 

Der langjährige Streit mit Hanspeter Thür ist damit jedoch endgültig besiegelt. Der im Herbst abtretende Datenschützer hat Google die Zulässigkeit des neuen Bildmaterials bestätigt.