Google hat mit dem Löschen von Einträgen aus den Suchergebnissen begonnen. Damit setzt der IT-Konzern ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zugunsten des Rechts auf Vergessen um.
Google veröffentlichte am 29. Mai ein Formular, mit dem Nutzer die Löschung von Sucheinträgen beantragen können. Bereits am ersten Tag gingen 12 000 Anträge ein.
«Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt», heisst es jetzt bei der Suche nach Personen, deren Löschungsanträge der US-Konzern stattgegeben hat. Die unerwünschten Links werden jedoch nur in den 28 EU-Ländern sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und in der Schweiz ausgeblendet. Die Daten sind im Netz weiterhin verfügbar.