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Dienstag
22.01.2019

Digital

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat für Google in Frankreich zu einer Strafzahlung von 50 Millionen Euro geführt.

Für die Nutzer seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und zum Speicherzeitraum nicht einfach genug zugänglich oder nur über verschiedene Seiten kompliziert auffindbar, begründet die Datenschutzbehörde CNIL die Strafe.

Weiter moniert die Behörde auch die schwammig und unklar formulierten Informationen von Google.