Martin Stoll reduziert im Rahmen seiner neuen Aufgabe als Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch seine Anstellung bei der «SonntagsZeitung». Neu ist Stoll nicht mehr im Recherchedesk, sondern als Korrespondent für die Bundesverwaltung in einem Pensum von 40 Prozent für die Wochenzeitung tätig.
Seine Stelle als Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch, die im Juni neu geschaffen wird, hat ebenfalls einen Umfang von 40 Prozent. «Zwischen den beiden Jobs gibt es viele Synergien, sagte Stoll dem Klein Report. «Beide fokussieren auf die Verwaltung.»
Vorerst ist Stoll in der neu geschaffenen Geschäftsstelle des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch noch alleine. Sobald die Finanzierung gesichert ist, soll das Projekt aber personell aufgestockt werden. «Gespräche mit möglichen Geldgebern innerhalb und ausserhalb der Medienbranche sind im Gang», sagte Stoll.
Öffentlichkeitsgesetz.ch ist seit November 2014 von den Berner Steuerbehörden als gemeinnützige Organisation anerkannt. Stoll hofft, dass dies zum Spenden animiert: «Das ist ein wichtiges Argument für die Spendensammlung. Man kann uns nun von den Steuern abziehen», sagte er.
Dank der festen Geschäftsstelle soll die Arbeit des Vereins laut Stoll nun strukturierter und kontinuierlicher ablaufen. «Ziel ist, die Medienschaffenden in der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes zu schulen. Bei einer schlechten Umsetzungspraxis wollen wir in Zukunft auch selbst Fälle ans Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht weiterziehen. Bisher haben wir dabei die Journalistinnen und Journalisten nur beraten.»
Martin Stoll hofft, dass durch die verstärkte Arbeit von Öffentlichkeitsgesetz.ch sich die Praxis bei der Verwaltung verbessert. «Dadurch wird das Öffentlichkeitsgesetz zu einem griffigen Werkzeug für Medienschaffende und zu einem echten Qualitätstreiber für den Journalismus in der Schweiz», hofft er.