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Dienstag
16.05.2023

Medien / Publizistik

Anuschka Roshani, wie sie sich im «Spiegel» darstellen liess...    (Screenshot Spiegel)

Anuschka Roshani, wie sie sich im «Spiegel» darstellen liess... (Screenshot Spiegel)

Ob da in Hamburg alle Verantwortlichen auf der Redaktion am Morgen noch sorglos in den Spiegel schauen können?

Die Unbill mit den Texten von Anuschka Roshani im «Spiegel» vom 4. Februar geht in ein paar nächste Runden. Das Landgericht Hamburg hat einer Klage von Finn Canonica gegen den «Spiegel» teilweise zugestimmt.

Roshani hat ihn wegen Mobbing-Vorwürfen und anderem angeschwärzt. Nun muss das Nachrichtenmagazin neun Textstellen im Beitrag von Roshani schwärzen, da ihre Vorwürfe zu wenig belegt seien. Das Gericht sprach von «Verdachtsberichterstattung».

Finn Canonica hatte 14 Stellen moniert. Auf seinem Online-Portal hat der «Spiegel» den Artikel bereits angepasst. Dort heisst es nun: «Aus rechtlichen Gründen wurde der Text vorerst teilweise leicht gekürzt.» Das Medienunternehmen hat angekündigt, das Urteil anzufechten.

Die Klage von Finn Canonica ist nicht die einzige. Auch das Medienunternehmen Tamedia als Herausgeberin vom «Magazin» in Zürich hat Klage gegen das Nachrichtenmagazin in Hamburg eingereicht.

Vor allem die in Text und Bild im «Spiegel» gemachten Anspielungen auf den Fall Harvey Weinstein seien aus Sicht von Tamedia «persönlichkeitsverletzend». Klage hat die TX Group von Verleger Pietro Supino ebenfalls gegen Anuschka Roshani eingereicht.