Die Bundesverwaltung wehre sich mit «schlechten Argumenten» gegen den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Das hat eine Auswertung von Gerichtsurteilen und Entscheiden des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes der letzten zwölf Jahre ergeben.
Seit 2006 wurde in den Augen der Richter und des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) das Öffentlichkeitsgesetz nur in 37 Prozent der Fälle richtig angewendet. In 62 Prozent wurde es falsch oder teilweise falsch ausgelegt. Der von Medienschaffenden getragene Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete 279 Empfehlungen des EDÖB, 58 Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und 15 Urteile des Bundesgerichts aus, wie der Verein am Dienstag bekanntgab.
In der Langzeitbeobachtung führe Armasuisse, die Rüstungsbehörde des Bundes, die Rangliste der transparenz-renitenten Bundesämter an. Zehn Mal wurde Armasuisse von der Schlichtungsbehörde oder von Gerichten wegen der falschen Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes gerüffelt.
Am häufigsten vor der Schlichtungsstelle oder vor Richtern antraben, mussten das Staatssekretariat für Wirtschaft (25 Verfahren), das Nuklearinspektorat Ensi (22) und das Bundesamt für Gesundheit (20). Die Resultate der Auswertung sind auf Öffentlichkeitsgesetz.ch für jede einzelne Verwaltungseinheit abrufbar.
«Die Aufbereitung der Daten gibt ein klares Bild über den Umgang der einzelnen Verwaltungseinheiten mit dem geltenden Transparenzgesetz», sagt Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch.
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