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Mittwoch
13.05.2015

Medien / Publizistik

Schiedspruch im Streit zwischen Youtube und Gema: Die Gema-Sperrtafeln von Youtube seien irreführend, findet das Oberlandesgericht München. Die Urheberrechtsgesellschaft hatte den Originaltext juristisch angefochten.

«Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden», lautet der umstrittene O-Ton, der einem auf Youtube immer mal wieder begegnet. Die Gema war vor Gericht gezogen, weil der Text fälschlicherweise suggeriere, sie selbst sei für die Blockierung des Videos verantwortlich, obwohl Youtube die Videos sperrt.

Die Münchner Richter urteilten nun, der Text sei unlauter und wettbewerbswidrig. Damit bestätigten sie ein Urteil aus erster Instanz vom Februar 2014. Gegen dieses Urteil hatte Youtube Berufung eingelegt. 

Seit 2009 verhandeln die Google-Tochter und die Verwertungsgesellschaft über einen neuen Lizenzvertrag. Youtube will für Videos, die Musik enthalten, keine Lizenz bezahlen, obwohl sie damit Werbeerlöse einfährt. Die Gema fordert, dass die Musikurheber für die Nutzung ihrer Werke honoriert werden.