Ein Artikel der «Neue Zürcher Zeitung» über ein Migräne-Medikament muss unter Verschluss bleiben. Das Medienhaus ist vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt.
Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist gemäss Heilmittelgesetz verboten. Dagegen hat der Selbsterfahrungsbericht verstossen, in dem die NZZ-Journalistin über ihre persönliche Erfahrung mit einem bestimmten, namentlich genannten Medikament berichtete.
Dritte beschwerten sich beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic. Dieses leitete ein Verfahren ein und beschloss ein Verbot des Artikels. Dagegen erhob die NZZ Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Aus dem Erfahrungsbericht gehe eine «deutliche, persönliche Präferenz der Journalistin für das neuartige Medikament hervor», schreibt das Gericht am Freitag zum Urteil.
«Die positive Darstellung ist geeignet, das Konsumverhalten zu beeinflussen, blendet mögliche teils schwerwiegende Nebenwirkungen aus, erweckt den Eindruck der Überlegenheit gegenüber anderen Therapien und rückt das Medikament in ein besonders günstiges Licht», heisst es weiter.
Der NZZ-Artikel sei einseitig und nicht ausgewogen. Alles in allem hinterlasse er einen «werblich wirkenden Gesamteindruck», weshalb die NZZ mit dem Stück gegen das Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstossen habe.
Das Medienhaus kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.