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Mittwoch
13.12.2017

TV / Radio

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss den Gürtel enger schnallen. Grund dafür sind die von Medienministerin Doris Leuthard angekündigten Kürzungen der Radio- und Fernsehgebühren. Davon betroffen sind auch die Mitarbeitenden, wie SRG-Sprecher Daniel Steiner dem Klein Report bestätigte.

Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung zur «No Billag»-Initiative muss die SRG laut eigenen Angaben sparen. Denn der vom Bundesrat plafonierte Anteil des Medienunternehmens an den Radio- und Fernsehgebühren sinkt ab 2019 auf 1,2 Milliarden Franken – gemäss dem Medienhaus eine Reduktion von «mindestens 50 Millionen Franken gegenüber heute».

Vom angekündigten Sparpaket tangiert sind laut SRG-Sprecher Steiner auch die Mitarbeitenden des Unternehmens. Dies illustrierte er am Beispiel der jährlichen Lohnverhandlungen, auf die sich «bisher jede Senkung des Gebührenanteils oder der Werbeeinnahmen ausgewirkt» habe. Dies werde auch im Falle der neuen Senkung kaum anders sein.

Will die SRG ihre Sparübung also auf dem Rücken der Mitarbeitenden austragen? Nach möglichen Veränderungen in den Arbeitsverträgen der Angestellten gefragt, verwies Steiner auf den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der bis Ende 2018 unterzeichnet und ab Januar 2019 in Kraft treten soll.

Zu den laufenden Verhandlungen verriet Steiner lediglich, dass die im aktuellen GAV festgeschriebene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden weiterhin beibehalten werde. Zu potenziellen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der SRG-Mitarbeitenden konnte er sich «aufgrund der im Anfangsstadium stehenden Verhandlungen» gegenüber dem Klein Report hingegen nicht äussern.

Ein Blick auf den aktuellen GAV von 2013 zeigt jedoch, dass die Angestellten des Medienunternehmens bisher definitiv nicht unter schlechten Bedingungen zu leiden haben. Vor allem langjährige Angestellte profitieren bei der SRG von verschiedenen vertraglichen Privilegien.

So regelt der aktuelle GAV beispielsweise, dass der jährliche Ferienanspruch für SRG-Mitarbeitende ganze 27 Arbeitstage beträgt ­– der gesetzliche Mindestanspruch in der Schweiz beträgt im Gegensatz dazu nach dem vollendeten 20. Lebensjahr lediglich vier Wochen.

Darüber hinaus steigt der Ferienanspruch bei der SRG ab dem Kalenderjahr, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird, auf ganze 32 Arbeitstage an. Ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird, beträgt er sogar 37 Arbeitstage. Zudem geniessen über 50-jährige Angestellte der SRG mit mehr als 15 Dienstjahren den Schutz einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.

Auf die Frage, ob diese Bedingungen branchenüblich seien, sagte Daniel Steiner zum Klein Report lediglich, dass sie «vergleichbar mit anderen Service-Public-Arbeitgebern» seien. Eine mögliche Abschaffung dieser Konditionen im Hinblick auf den «No Billag»-Abstimmungskampf liess der SRG-Sprecher unkommentiert.