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Donnerstag
02.12.2021

Medien / Publizistik

Der Entscheid im Ständerat ebnet den Weg für einen grundsätzlich gebührenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten...

Der Entscheid im Ständerat ebnet den Weg für einen grundsätzlich gebührenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten...

Mit 25 gegen 18 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Ständerat am Mittwoch beschlossen, auf die Vorlage zur Gebührenbefreiung im Öffentlichkeitsgesetz einzutreten.

«Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch und das Recherche-Netzwerk Investigativ.ch sind über diese Kehrtwende im Ständerat hocherfreut», schreibt der Verein in einer Mitteilung.

Nachdem die zuständige ständerätliche Kommission auf die parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher nicht eintreten wollte, hat der Ständerat «nun erkannt, dass eine Anpassung der Gebührenregelung im Gesetz nötig ist». Der Entscheid ebnet den Weg für einen grundsätzlich gebührenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten.

Die SRG, der Verband Schweizer Medien (VSM), Tamedia, Ringier und weitere Firmen sowie mehr als 600 Medienschaffende, darunter 50 Chefredaktoren und einige Chefredaktorinnen (NZZ, Tamedia, CH Media etc.), haben sich im Mai in einem offenen Brief mit der Bitte an das Parlament gewandt, die Gebühren für Verwaltungsdokumente aufzuheben. Öffentlichkeitsgesetz.ch und Investigativ.ch haben diese Aktion koordiniert.

In der Vergangenheit haben Medienschaffende mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes immer wieder auf Fehler und Systemmängel in der Verwaltung hinweisen können.

Allerdings mussten sich Redaktionen teils bis vor Bundesgericht gegen Gebührenbescheide der Verwaltung wehren. Dieses hielt 2013 fest, dass selbst eine geringe Gebühr von 100 oder 200 Franken abschreckend wirkt und Transparenz verhindert.

Auch aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern sei der Entscheid erfreulich. «In den vergangenen Monaten ist zwischen einem erstaunlich grossen Teil der Bevölkerung und der Verwaltung ein Graben sichtbar geworden.»

In dieser Situation sei es nicht opportun, die Zugänglichkeit der Verwaltung mittels Gebühren zu erschweren. «Die Öffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen haben zum Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat zu stärken», so der Verein.