Unternehmen müssen auch in Zukunft für Radio und Fernsehen zahlen: Die Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz, der die Firmengebühr abschaffen wollte, ist in der Fernmeldekommission (KVF) des Ständerates mit 10 zu 2 Stimmen gescheitert.
Die Kommission hält in ihrer Mitteilung vom Dienstag fest, dass die neue Abgabe für Radio und Fernsehen am 14. Juni 2015 zusammen mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vom Volk angenommen wurde und per 1. Januar 2019 die bisherige Empfangsgebühr abgelöst hat.
«Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Umstellung» stellte sich die KVF gegen einen neuerlichen Wechsel des Erhebungssystems, noch bevor das aktuelle System abschliessend beurteilt werden könne. Damit geht die Rutz-Initiative nun zur erneuten Vorprüfung zurück an die Fernmeldekommission des Nationalrates.
Hingegen sprach sich die ständerätliche Fernmeldekommission für eine Änderung der Unternehmensabgabe aus: Mit 9 zu 2 Stimmen wurde einer Initiative von FDP-Ständerat Hans Wicki zur Verhinderung einer sogenannten «Doppelbesteuerung» Folge gegeben.
Konkret geht es um Arbeitsgemeinschaften (Arge), die von anderen Unternehmen mit dem einzigen Zweck der Abwicklung eines bestimmten Geschäfts gegründet werden. «Da die Abgabe in diesem Fall sowohl bei den beteiligten Unternehmen als auch bei der Arge erhoben wird, hat dies nach Ansicht der Kommission eine eigentliche Doppelbesteuerung zur Folge.»
Um dies zu verhindern, wird eine gesetzliche Ausnahmeregelung für Arbeitsgemeinschaften gefordert.