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Montag
07.07.2014

Vermarktung

Die eidgenössische Finanzmarktkaufsicht (Finma) hat eine Beschwerde von Tamedia zum öffentlichen Kaufangebot für die Publigroupe abgewiesen. Die Verfügung der Finma betrifft den Einspruch der Tamedia gegen hohe Gebühren. Die Bedingung des Zürcher Verlags, die Publigroupe nur unter der Voraussetzung zu übernehmen, dass deren Tochter Publicitas verkauft wird, war vor dem Entscheid der Finma bereits gegenstandlos geworden.

«Nach der Übernahme der Publicitas durch Aurelius haben wir der Übernahmekommission mitgeteilt, dass wir diesen Vorbehalt für das Kaufangebot zurückziehen», erklärte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer dem Klein Report.

Hätte Tamedia die Publicitas auch übernehmen müssen, wäre eine schwierige Marktsituation entstanden, die zu Konflikten mit Mitbewerbern hätte führen können, sagte Zimmer zur ursprünglichen Beschwerdeführung von Tamedia. «Die Finma musste aber durch die Rücknahme dieses Vorbehalts durch die Tamedia in diesem Punkt gar nichts entscheiden.»

Die Übernahmekommission teilte am Donnerstag ausserdem mit, dass das öffentliche Kaufangebot der Swisscom an die Aktionäre der Publigroupe den gesetzlichen Bestimmungen entspreche.

«Bei dieser Bestätigung handelt es sich um eine Formalität, wenn auch eine wichtige Formalität. Sie bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss für Swisscom, der wiederum Bedingung ist für unser Joint Venture mit dem Telekommunikationsunternehmen im Bereich local.ch und search.ch», so Zimmer weiter.