«Mit dem Film Geld verdienen, mit dem Gewinn den Film unterstützen»: Der Bundesrat lehnt es ab, dass die Swisscom einen Teil ihres Profits aus dem TV-Geschäft an Schweizer Filmproduzenten abgeben soll. Es fehle dazu die gesetzliche Grundlage.
Die Swisscom sei «kein schweizerischer Fernsehveranstalter» und könne daher auch nicht zur Filmförderung verpflichtet werden, schreibt der Bundesrat in seiner kurzen Antwort auf zwei Interpellationen von den beiden SP-Nationalräten Matthias Aebischer und Marie Jacques-André.
Die ähnlich formulierten Forderungen der beiden Parlamentarier haben die gleiche Stossrichtung: Matthias Aebischer fragte die Regierung, ob sie sich vorstellen könne, «einen Teil des Profits, welchen der Staat als Mehrheitsaktionär der Swisscom mit dem Anbieten von Schweizer Filmen macht, auch an die Schweizer Filmproduzenten zurückzugeben?»
Gemäss Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) seien nur jene Fernsehveranstalter verpflichtet, den schweizerischen Film zu fördern, die auch Filme ausstrahlen, so die Regierung weiter.
Der Bundesrat führe die Swisscom über strategische Ziele: «Er sieht keine Notwendigkeit, darin medienpolitische Vorgaben wie etwa die Förderung von Schweizer Filmen zu machen.»
Ins Spiel gebracht wurde die Idee auf dem Filmfestival Locarno 2017 unter anderem von der Gruppe Autoren, Regisseure und Produzenten (GARP). Die Filmschaffenden wollen weg vom «Drei-Säulen-Modell» mit Bund, Kantonen und SRG als alleinige Geldgeber.