Die Initianten der Plattform Öffentlichkeitsgesetz.ch bieten ihre Dienstleistung neu auch auf Französisch an. Wie bei der deutschen Version, die seit Juni 2011 online ist und bisher 77 000 Mal aufgerufen wurde, können Schweizer Medienschaffende auch auf Loitransparence.ch über ein Onlinetool mit wenigen Mausklicks ein Gesuch um Akteneinsicht beim Bund und in den Kantonen stellen. Die Übersetzung der Seite wurde massgeblich durch einen Beitrag der Oertli-Stiftung finanziert.
Die Webseite informiert über die Rechtspraxis, über Präzedenzfälle und über Enthüllungen, die mit dem Öffentlichkeitsgesetz realisiert werden konnten. Ausserdem können über die Seite die gestellten Anträge verwaltet und deren Fristen überwacht werden. Die Basis für die Dienste der Webseite, das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ), gibt es seit Juli 2006. Es soll grundsätzlich - ausser in begründeten Ausnahmefällen - den Zugang zu allen Dokumenten der Bundesverwaltung eröffnen.
Ziel der Initianten ist es, die Öffentlichkeitsgesetze in den Arbeitsalltag von Medienschaffenden zu integrieren. Betrieben wird das Internetforum von einem verlagsunabhängigen Verein. Finanziert wird die Seite unter anderem von der Gottlieb und Hans Vogt Stiftung, vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), vom Verband Schweizer Medien, dem Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM), von der Konsumenteninfo AG, vom Medienausbildungszentrum (MAZ) in Luzern und der Ringier Journalistenschule. Zudem hat die Konferenz der Chefredaktorinnen und Chefredaktoren ein Patronat für das Projekt übernommen.