Die Fernmeldekommission des Nationalrats sperrt sich weiterhin gegen eine technologieneutrale Neufassung des Artikels 93 der Bundesverfassung.
Knapp ein Jahr vor seiner Abwahl forderte der damalige Ständerat Filippo Lombardi im Dezember 2018, dass Artikel 93 der Bundesverfassung, der hauptsächlich Fragen zu Radio und Fernsehen regelt, neu als «Medienartikel» für sämtliche Verbreitungskanäle geöffnet werden soll.
Dass der Bund keine Handhabe zur Regulierung und Förderung der Presse habe, «mag historisch begründet sein, scheint aber angesichts der heutigen Verschmelzung von Medienvektoren nicht mehr zeitgemäss», begründete der damalige CVP-Politiker und Chef von Kommunikation Schweiz seine parlamentarische Initiative «Medien in die Bundesverfassung».
Käme die Forderung durch, könnte der Bund in Zukunft Gesetze für alle Medien erlassen. Zum Beispiel könnten auch die Print-Medien direkt gefördert werden, ohne Umweg übers Postgesetz, wie es heute geschieht.
Der Aufschrei aus der Branche liess nicht lange auf sich warten: Reporter ohne Grenze (RSF) Schweiz fürchtete das Hereinbrechen von Leistungsaufträgen und Kontrollvorgaben, sodass die Journalisten der Print-Medien ähnlichen Zwängen unterworfen werden könnten wie ihre Kolleginnen bei Radio und TV.
An einem möglichen «Medienartikel» in der Bundesverfassung scheiden sich auch die Räte: 2019 passierte die Forderung ohne ein Fünkchen Widerstand die Fernmeldekommission des Ständerats, um kurz darauf in der Schwesterkommission des Nationalrats auf Kopfschütteln zu stossen.
Vor einem Jahr hat dann auch der Ständerat der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Unter anderem mit dem Argument, dass «der Handlungsspielraum des Bundes im Bereich der Medienförderung erweitert und – insbesondere angesichts der Verschmelzung der verschiedenen Medienvektoren – längerfristig eine anders gelagerte Medienförderung gestaltet werden soll», wie es in einem Bericht der ständerätlichen Fernmeldekommission vom 2. November 2020 heisst.
Nun kommt die Sache also in den Nationalrat, ohne dass sich an den Vorzeichen etwas geändert hat: Zum zweiten Mal hat die nationalrätliche Fernmeldekommission am Dienstag die Ablehnung der Vorlage beantragt, wie aus einer Mitteilung des Kommissionssekretariats hervorgeht.
Eine Debatte über eine Neuformulierung von Artikel 93 ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht nötig. «Das aktuelle Massnahmenpaket zugunsten der Medien ist der beste Beweis dafür, dass sich vielseitige Massnahmen auf Basis der heutigen Verfassungsgrundlage umsetzen lassen.»