Content:

Montag
06.02.2017

IT / Telekom / Druck

Ein aktuelles Urteil eines US-Gerichts treibt Nutzern von Googles E-Mail-Dienst G-Mail die Sorgenfalten auf die Stirn: Ein Amtsgericht in Philadelphia hat entschieden, dass das FBI auch auf Daten zugreifen darf, die ausserhalb des US-Territoriums gespeichert sind.

Der Entscheid steht damit im Widerspruch zur jüngsten Gerichtssprechung, wonach nur Daten von E-Mails, die auf Inlandservern gespeichert sind, zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn sie bei Ermittlungen helfen können.

Erst Ende Januar hatte ein New Yorker Berufungsgericht in einem ähnlichen Fall nämlich entschieden, dass Microsoft nicht verpflichtet ist, dem FBI Nutzerdaten auszuhändigen, die im Ausland gespeichert sind.

Umso überraschender kommt nun das anderslautende Urteil aus Philadelphia. Noch unklar ist, ob Google dem FBI nur E-Mail-Daten von US-Amerikanern, die im Ausland gelagert sind, herausgeben muss oder ob vom Entscheid auch Daten von Nicht-Amerikanern erfasst sein sollen.

Google kündigte am Samstag bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Internetkonzern ist der Ansicht, der FBI-Aufforderung zur Herausgabe von E-Mail-Daten gemäss dem Microsoft-Fall genügend nachgekommen zu sein.